Was dürfen Mieter und Eigentümer im (gemeinschaftlich genutzten) Innenhof? Darf im Sommer gegrillt oder ein Baumhaus für die Kinder gebaut werden?
Ein paar Kissen auf den Stufen, eine Liege unter dem Baum oder ein Hochbeet für die eigenen Tomaten: Ein Innenhof kann vieles und ist im innerstädtischen Raum entsprechend begehrt. Aber nicht alles, was etwa im Garten erlaubt ist, darf man auch im Innenhof. Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, und Philipp Wieser, Rechtsanwalt bei Held Berdnik Astner & Partner Graz, erklären, was okay ist und was gar nicht geht.
Wann darf ich einen Innenhof überhaupt nutzen?
Hanel-Torsch: „Das kommt darauf an, wie der Innenhof rechtlich zu beurteilen ist. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, darf dieser von allen im Haus wohnenden Menschen benutzt werden. Dann werden die Kosten für Rasenpflege oder Baumschnitt als Betriebskosten auf alle umgelegt. Ist es keine Gemeinschaftsanlage, bestimmt der Vermieter oder die Vermieterin, wer hineindarf.“
Was kann ich in einem gemeinschaftlich genutzten Innenhof tun?
„Grundsätzlich darf man das tun, was laut Mietvertrag oder der Hausverordnung erlaubt ist“, erklärt die Mietrechtsexpertin. „Dazu gehört beispielsweise das Grillen, wenn ich dabei feuerpolizeiliche Vorschriften einhalte und die Nachbarn nicht durch übermäßige Rauchentwicklung oder Lärm störe“, weiß Hanel-Torsch. Allerdings muss danach alles wieder weggeräumt werden – wie die Liege oder der Sonnenschirm. „Außerdem kann man in einer Gemeinschaftsanlage keinen Platz für sich selbst beanspruchen, indem etwa eine Bank aufgestellt oder ein Blumenbeet anlegt wird.“