Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus muss mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Der Anwalt der Hinterbliebenen verlangt Schadenersatz und erwartet eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Nach seinem schweren Skiunfall in der Steiermark muss der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Mindestens drohen dem CDU-Politiker Schadenersatzforderungen in noch unbestimmter Höhe, wie der Salzburger Anwalt Alexander Rehrl ankündigte, der die Familie der nach dem Zusammenprall am Neujahrstag gestorbenen 41-jährigen Slowakin vertritt. Sollte es keine außergerichtliche Einigung geben, werde es zu einer Zivilklage kommen.
"Nach den bisherigen Ermittlungen fuhr der Ministerpräsident von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang", sagte Rehrl dem Nachrichtenmagazin "Focus". Althaus hätte auf der Riesneralm so fahren müssen, dass er niemanden gefährde. Das sei anscheinend nicht der Fall gewesen. "Deshalb wollen wir Schadenersatz fordern", erklärte der Jurist. Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht: "Ein Leben ist nicht bezahlbar."
Mit 40 km/h gefahren
Dem "Spiegel" sagte Rehrl, er rechne außerdem mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen. Dem Bericht zufolge bog Althaus an der Skipisten-Kreuzung, an der der Unfall geschah, entgegen der Fahrtrichtung links ab und fuhr die Piste ein Stück hoch. Laut den bisherigen Ermittlungen sei er mit etwa 40 Stundenkilometern unterwegs gewesen, die getötete Frau war langsamer.
Einvernahme von Althaus
Die beiden prallten demnach fast frontal aufeinander. Althaus selbst kann sich laut Staatsanwaltschaft an nichts erinnern. Laut einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" könnte Althaus diese Woche erstmals vernommen werden. Der Liezener Anwalt Walter Kreissl, der Althaus vertritt, räumte im "Spiegel"-Interview ein, dass sein Mandant "nach Lage der Dinge ein Stück bergauf" gefahren sei. Althaus habe sich aber weder "rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig" verhalten.
Die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen in etwa vier Wochen abschließen und entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt. Noch stünden zwei Gutachten aus. Die Behörde will mit den Sachverständigen nochmals den Unfallhergang rekonstruieren, wie Sprecher Walter Plöbst dem "Focus" sagte. Vor allem soll der Frage nachgegangen werden, wo genau sich Althaus' Leibwächter befand und warum er den CDU-Politiker nicht sehen konnte, obwohl die Skipiste von oben gut einsehbar ist.
(Ag.)