Der Deutsche wurde nach Randalen bei den Anti-Akademikerball-Demos im Vorjahr verurteilt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig, das Strafmaß könnte sich noch ändern.
Der deutsche Student Josef S., dessen Prozess im Vorjahr für Aufsehen gesorgt hat, ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert. Der Schuldspruch gegen den Anti-WKR-Aktivisten wegen Landfriedensbruchs, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung ist nach dem der „Presse“ vorliegenden Urteil rechtskräftig.
Nur das Strafmaß könnte sich noch ändern: Die Entscheidung darüber obliegt dem Oberlandesgericht Wien. Josef S. ist vom Straflandesgericht Wien zu zwölf Monaten Gefängnis, davon acht Monaten auf Bewährung, verurteilt worden. Er hat im Zuge der Demo gegen den Burschenschafterball am 24. Jänner 2014 randaliert.
Wie das Urteil festhält, hat S. andere Demo-Teilnehmer angewiesen, Polizisten mit Gegenständen zu bewerfen und „selbst im Rahmen der Zusammenrottung“ mehrere Gewalttaten gesetzt. S. verletzte Polizisten, beschädigte die Eingangstür einer Polizeiinspektion und schlug Scheiben von Polizeiautos ein. Zehn verletzte Polizisten und Sachschäden in Höhe von rund 500.000 Euro waren die Folge der Aktion.
Junge Rote für Josef S.
Der Student hatte auf unschuldig plädiert, SPÖ-Jugendorganisationen das erstinstanzliche Urteil als „Skandal“ angeprangert, auch in deutschen Medien wurde der Fall erörtert. Die Anhänger von S. kritisierten etwa, dass die Verurteilung auf der Aussage nur eines Zivilpolizisten beruhe. Laut den Höchstrichtern unterlief dem Erstgericht aber kein Verfahrensfehler.
Der Student ist sechs Monate lang in Untersuchungshaft gewesen und – nachdem das Urteil nur vier der zwölf Monate unbedingt vorsah – nach dem Prozess entlassen worden.