Fimbag-Aufsichtsratschef Hannes Androsch wehrt sich gegen Rechnungshof-Vorwürfe – und beschuldigt die Kontrolleure, selbst zu lax vorgegangen zu sein.
Wien. Die staatliche Banken-ÖIAG Fimbag wehrt sich jetzt heftig gegen Vorwürfe des Rechnungshof-Präsidenten Josef Moser, sie habe Prüfmöglichkeiten kurz vor der Notverstaatlichung der Kärntner Pleitebank nicht wahrgenommen, weshalb die Regierung bei der Notverstaatlichung über den wahren Zustand der Bank nur ungenügend informiert gewesen sei. Moser hatte, wie berichtet, bei seiner Befragung im Hypo-Untersuchungsausschuss des Parlaments vor zwei Tagen erklärt, die Fimbag hätte volle Einschau in die Bücher nehmen können, habe darauf aber vollständig verzichtet.
Fimbag-Aufsichtsratschef Hannes Androsch reagierte darauf im Gespräch mit der „Presse“ mit der Feststellung, dass der Rechnungshof-Präsident in diesem Punkt einem Irrtum unterliege: Die Fimbag habe als Treuhänderin der Republik diese ihr vom Rechnungshof zugedachte Rolle schon deshalb nicht spielen können, weil die Verhandlungen mit der EU-Kommission über das Schicksal der Hypo vom Finanzministerium geführt worden – und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen seien.
Rein rechtlich, konzediert Androsch, hätte die Fimbag die Hypo prüfen können. Dies hätte aber nur unsinnige Kosten verursacht, weil es auf eine „Prüfung der Prüfer“ hinausgelaufen wäre: Damals sei die Bank gerade von mehreren Institutionen – von Wirtschaftsprüfern bis zur Nationalbank – durchleuchtet worden. Androsch: „Da waren 60 Leute mit der Prüfung beschäftigt, was hätten wir dort noch sollen?“
Der Vorwurf des Rechnungshofs ist allerdings nicht ganz neu: 2014 hatte der Rechnungshof die Hypo-Verstaatlichung geprüft und den jetzt von Moser vor dem Untersuchungsausschuss formulierten Vorwurf der laschen Kontrolle in den Rohbericht geschrieben.
In ihrer Stellungnahme zum Rohbericht hatte die Fimbag ausgeführt, dass die Grundsatzvereinbarung zur Übernahme der Hypo Alpe Adria die Einsichtsrechte der Fimbag auf die Auflagen und Verbote in Zusammenhang mit der Gewährung von Partizpationskapital beschränke. Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Lage im Sinne einer Due-Dilligence-Prüfung hätte die Vorgaben für die Fimbag überschritten. Androsch: „Der Rechnungshof hat den Vorwurf im Endbericht weitgehend gesichtswahrend zurückgezogen. Ich verstehe nicht, wieso das jetzt wieder aufs Tapet kommt.
„Haftungen nicht kontrolliert“
Und der Fimbag-Aufsichtsratschef geht zum Gegenangriff über: Er komme nicht umhin, anzumerken, dass auch der Rechnungshof in Sachen Hypo gepatzt habe. Zwar sei er durch einen Trick von der Hypo-Prüfung ausgeschlossen worden (ein Teil der Hypo-Aktien wurde einem Betriebsratsfonds übertragen, wodurch die Beteiligung des Landes unter die für eine Rechnungshofprüfung notwendige Marke von 50 Prozent fiel, Anm.). Allerdings hätte sich der Rechnungshof sehr wohl das „abenteuerliche Haftungsvolumen“ des Landes Kärnten anschauen können. Androsch: „Eine solche Prüfung hat meines Wissens nie stattgefunden.“ (ju)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2015)