Wahlbeisitzer: Wenn der Laie mächtig wird

Das Innenministerium von Wolfgang Sobotka steht nach der Wahlaufhebung im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Das Innenministerium von Wolfgang Sobotka steht nach der Wahlaufhebung im Zentrum der Aufmerksamkeit. (c) APA/ERWIN SCHERIAU
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Momentan obliegt es Parteien, Vertreter zu entsenden. Der Innenminister erwägt, Bürger per Los zu Wahlbeisitzern zu machen. Ein System, das es bei Laienrichtern schon gibt.

Wien. Wenn nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Herbst die Hofburg-Wahl wiederholt wird, schlägt auch erneut die Stunde der Wahlbeisitzer. Wenngleich VfGH-Präsident Gerhart Holzinger betonte, dass nicht ihnen, sondern den aus dem Beamtentum stammenden Vorsitzenden der Wahlbehörden Vorwürfe zu machen sind, stehen auch die Beisitzer in der Diskussion. Innenminister Wolfgang Sobotka brachte nach dem VfGH-Erkenntnis sogar die Idee ins Spiel, Bürger per Zufallsprinzip als Wahlbeisitzer auszulosen. Diese sollten das Amt in Form einer Bürgerpflicht ausüben.

Ein Ansatz, den man in der Gerichtsbarkeit schon kennt. Bei Strafverfahren mit schwereren Delikten kommen neben den Berufsrichtern auch juristische Laien zum Einsatz. Sie entscheiden allein (Geschworene) oder zusammen mit dem Berufsrichtern (Schöffen) über die Schuld. Gemeinsam wird die Strafe festgelegt. Wobei die Berufsrichter Korrekturmöglichkeiten innehaben, falls die Laien ganz falsch zu liegen scheinen.

Der Bürgermeister hat per Los festzulegen, wer im betreffenden Jahr als Laienrichter herangezogen werden kann. Ausgelost werden meist 0,5 Prozent der Wahlberechtigten, in Wien ein Prozent. Zum Schöffen oder Geschworenen berufen werden kann grundsätzlich jeder Österreicher, der 25 bis 65 Jahre alt ist und im Inland wohnt. Wer der Pflicht zum Laienrichterdasein nicht nachkommt, muss mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 Euro rechnen.

Man kann der Berufung zum Laienrichter aber entkommen. Dafür muss man etwa geltend machen, dass die Tätigkeit als Laienrichter mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sich oder andere Personen einherginge.

Wahlbehörden hingegen bestehen momentan aus Beamten und Parteienvertretern. Es gibt einen rechtskundigen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die aus dem Beamtentum stammen. Bei der Bezirkswahlbehörde steht der Bezirkshauptmann bzw. der Bürgermeister an der Spitze.

Beisitzer und Vertrauensperson

Dazu kommen die Beisitzer, sie dürfen von den Parteien gestellt werden. Diese müssen aber niemanden entsenden. Drei Beisitzer gibt es in der Sprengelwahlbehörde, neun bei der Gemeinde- und bei der Bezirkswahlbehörde. Welche Partei wie viele Vertreter schicken darf, richtet sich auch bei Präsidentenwahlen nach dem Ergebnis der vergangenen Nationalratswahl im jeweiligen Gebiet.

Kleinere Parteien, die im Nationalrat sitzen, aber keinen Platz als Beisitzer bekommen haben, dürfen Vertrauenspersonen in die Wahlbehörden entsenden. Diese dürfen schauen, ob alles korrekt vor sich geht, aber nicht in der Wahlbehörde mitentscheiden.

Sobotka wollte seine Idee der Laienbeisitzer am Montag nicht präzisieren. Seine Idee der Laienbeteiligung fuße aber auf der von einigen Seiten geäußerten Befürchtung, dass Parteien zunehmend nicht genügend Wahlbeisitzer zusammenbringen würden.

In den Parlamentklubs beäugt man die Idee von Laien als Wahlbeisitzern eher mit Skepsis. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bezweifelt, dass dadurch die Qualität der Wahl stiege. Auch ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will lieber, dass die Parteien die Beisitzer nominieren. Neos-Vizeklubchef Niki Scherak glaubt nicht, dass man Wahlbeisitzer mit Schöffen vergleichen kann. Der grüne Dieter Brosz hält die Freiwilligkeit für besser als eine Verpflichtung. FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan erklärte, es sei Aufgabe der Parteien, Wahlbeisitzer zu organisieren.

Erschrocken über Kern

Deutlicher wurde Sobotka beim Thema OSZE-Wahlbeobachter. „Ich erschrecke ein bisschen, wenn der Bundeskanzler meint, wir brauchen keine Wahlbeobachter“, sagte der Minister. Das mache den Eindruck, als hätte man etwas zu verheimlichen. Dabei sei es seit 2007 gängige Praxis, dass es OSZE-Wahlbeobachter in Österreich gebe. Sobotka hatte am Freitag betont, sich OSZE-Beobachter in den für die Wahlaufhebung verantwortlichen Bezirken zu wünschen. Kern erklärte, sich um den Ruf Österreichs zu sorgen. Wahlbeobachter würden üblicherweise in instabilen Demokratien eingesetzt werden.

Vorgaben, ob und in welchen Bezirken Wahlbeobachter eingesetzt werden, könne man der OSZE aber nicht machen, präzisierte Sobotka am Montag auf Nachfrage.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2016)

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