Britische Regierung lehnt zweites Brexit-Referendum ab

British Prime Minister Cameron arrives for the NATO Summit in Warsaw
British Prime Minister Cameron arrives for the NATO Summit in WarsawREUTERS
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Mehr als vier Millionen Petitions-Unterzeichner erhielten ein E-Mail mit einer Absage vom britischen Außenministerium.

Die britische Regierung hat den Forderungen nach einem zweiten Brexit-Referendum eine klare Absage erteilt. Die mehr als vier Millionen Unterzeichner einer Petition erhielten am Samstag ein E-Mail, in dem das Außenministerium eine weitere Abstimmung über die Zukunft Großbritanniens in der EU ausschließt.

Premierminister David Cameron habe schon vier Tage nach dem Referendum klar gemacht, dass die Entscheidung "respektiert" werden müsse. Cameron habe am 27. Juni bei einer Stellungnahme im Parlament gesagt, dass das Brexit-Referendum mit mehr als 33 Millionen Wählerstimmen "das größte demokratische Unternehmen in der britischen Geschichte gewesen" sei, heißt es in dem E-Mail. Eine solche Gelegenheit gebe es nur "einmal in einer Generation".

Großbritannien müsse sich nun auf den Austritt aus der EU vorbereiten, stellt das Außenministerium klar. In den Verhandlungen mit Brüssel werde sich die Regierung dafür einsetzen, "das bestmögliche Ergebnis für das britische Volk" zu erzielen.

52 Prozent für EU-Austritt

Bei dem Referendum am 23. Juni hatte sich eine Mehrheit von knapp 52 Prozent für den Austritt Großbritanniens aus der EU ausgesprochen. 17,4 Millionen Briten stimmten für den EU-Austritt, 16,1 Millionen für den Verbleib. Inzwischen unterzeichneten rund 4,125 Millionen Menschen eine Petition für ein neues Referendum. Mehr als 77.000 ungültige Stimmen wurden bereits entfernt.

"Wir, die Unterzeichner, rufen die Regierung Ihrer Majestät an, eine Regel anzuwenden, wonach es ein weiteres Referendum geben sollte, wenn das Remain- oder Leave-Votum unter 60 Prozent bei einer Beteiligung von unter 75 Prozent liegt", heißt es in der Petition. Beim Brexit-Referendum lag die Wahlbeteiligung bei 72,2 Prozent.

Bei einer Anwendung der in der Petition geforderten Regel müsste es also ein zweites Votum geben. Das Außenministerium wies in dem E-Mail jedoch darauf hin, dass das Gesetz über die Organisation des EU-Referendums kein Mindestmaß für die Wahlbeteiligung oder den Stimmenanteil vorsah.

(APA/AFP)

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