Gesetzesnovelle. Die Miete für Gastgärten im öffentlichen Raum wird erhöht. Schanigärten können künftig einfacher verboten werden. Der Betrieb von Heizpilzen wird kostenpflichtig.
Wien. Schanigärten werden für Wirte teurer, Bezirksvorsteher bekommen mehr Macht, und Heizschwammerln müssen extra bezahlt werden. Das sind einige der Punkte, die im neuen Gebrauchsabgabengesetz für die Winterschanigärten enthalten sind. Mittwochmorgen liegt der Entwurf zur Begutachtung vor. „Die Presse“ bekam das Dokument vorab – und es enthält einige Überraschungen.
Die zuständige Finanzstadträtin, Renate Brauner (SPÖ), hatte angekündigt, die Abgaben für Schanigärten prinzipiell anheben zu wollen – vor allem auf Betreiben von Markus Figl, Bezirksvorsteher der Inneren Stadt (ÖVP). Er hatte moniert, dass der öffentliche Raum zu billig vermietet werde. Eine Kritik, die bei der schwarzen Wirtschaftskammer nicht gut ankam.
250 Betriebe sind betroffen
Die Erhöhung fällt nun saftig aus: Wirte sollen künftig – ganzjährig – bis zum Dreifachen an Abgaben entrichten müssen. Die Schanigärten sind in drei Tarifzonen geteilt. Unter Zone eins fällt der erste Bezirk plus einzelne Straßenzüge und Fußgängerzonen wie die Mariahilfer Straße, Neubaugasse oder Zollergasse. Derzeit müssen Wirte hier eine Abgabe von 7,50 Euro pro Quadratmeter und Monat bezahlen. Künftig sollen es 20 Euro sein.
In Zone zwei fallen etliche zentrale Straßenzüge, die aber anders als Betriebe der Zone eins mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu tun haben: Darunter etwa der Schwedenplatz oder Schanigärten am Ring. Wirte bezahlten hier bisher fünf Euro pro Quadratmeter – diese Abgabe wird auf zehn Euro verdoppelt. Unter Zone drei fallen alle anderen Gastgärten – von einem Euro pro Quadratmeter wird auf zwei Euro erhöht. Zuletzt wurden die Tarife 2012 angehoben.
Es wurde einem weiteren Wunsch der Bezirksvorstehung Innere Stadt entsprochen: Figl forderte, nicht nur die Schanigärten zu reglementieren, sondern dass ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum erarbeitet werden sollte. Gerade im ersten Bezirk gebe es viele Interessengruppen, die den öffentlichen Raum wirtschaftlich nutzen möchten – von Lokalen über Maronibrater bis hin zu Straßenkünstlern.
Diese Möglichkeit wird den Bezirken mit dem neuen Gesetz nun eingeräumt. Gemeinsam mit dem Magistrat können sie sogenannte Gestaltungskonzepte erarbeiten, die wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale und kulturelle Gegebenheiten berücksichtigen sollen. Den Bezirken wird somit mehr Macht gegeben und eine Möglichkeit geschaffen, Schanigärten zu reglementieren und sogar zu verbieten. Das war bisher kaum möglich.
Kompromiss bei Heizpilzen
Ein Streitpunkt zwischen allen Parteien waren die sogenannten Heizschwammerln. Während sich Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) dafür aussprach, lehnten die Grünen die Außenbeheizung im Winter ab – so wie auch die ÖVP der Inneren Stadt. Die Wirtschaftskammer sprach sich wiederum dafür aus, dass Wirte sie einsetzen dürfen. Als Kompromiss soll gelten: Wer schon die Umwelt schädigt, soll dafür bezahlen. Künftig sind pro Schwammerl und Jahr 57 Euro zu entrichten. Erlaubt sind weiterhin nur Strom-, aber keine Gasgeräte.
In Wien gibt es noch etliche Schanigärten, die eine unbefristete Genehmigung haben. Das ist mit 2021 vorbei – dann laufen auch diese Bewilligungen aus und müssen neu beantragt werden. Auch das kommt dem ersten Bezirk entgegen, dessen Bewohner sich vor allem über die historisch gewucherten Schanigärten echauffieren.
Die Regeln für die Winteröffnung wurden in der Endfassung großzügig erweitert. So können Wirte künftig aus drei Modellen für den Winter wählen. Modell eins: Links und rechts vom Eingang kann auf der Fläche von zwei Quadratmetern ein Stehtisch aufgestellt werden – geplant war ein Quadratmeter. Variante zwei: Entlang der Hausmauer dürfen auf zwölf (statt sechs) Quadratmetern Tische stehen. Oder Modell drei: Im Winter dürfen zehn Prozent jener Fläche als Schanigärten genutzt werden, die auch im Sommer genehmigt wurde.
Die Wirtschaftskammer zeigt sich trotz empfindlicher Erhöhungen für die Wirte erfreut. „Jetzt ist es endlich geschafft, wir haben die Schanigärten befreit“, sagte Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck. Und Figl ist trotz vieler Erfolge noch immer nicht ganz glücklich: „Es gibt einen aufrechten Beschluss, dass wir uns klar gegen die Winteröffnung der Schanigärten aussprechen.“
Das neue Gesetz soll im Herbst im Landtag beschlossen werden und im Dezember in Kraft treten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20. Juli 2016)