Das nach dem Gefängnistod des kasachischen Ex-Botschafters Rachat Alijew geführte Ermittlungsverfahren wird nicht wieder aufgerollt.
Wien. „Es handelt sich damit um eine Tötung durch fremde Hand.“ Zu diesem eindeutigen Schluss hinsichtlich der Todesursache des früheren kasachischen Botschafters in Wien, Rachat Alijew, war im November 2016 der deutsche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann im Rahmen eines Privatgutachtens gekommen. Der behördlich beauftragte Gutachter Roland Hausmann von der Rechtsmedizin St. Gallen hatte Suizid festgestellt. Und dabei bleibt es letztlich auch.
Hausmann hat nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) das von Alijews Witwe in Auftrag gegebene Brinkmann-Gutachten studiert. Er meint laut einer am Dienstag von der StA Wien verfassten Aussendung, dass sich „sämtliche Befunde widerspruchsfrei einem suizidalen Erhängen zuordnen lassen und sich somit im Vergleich zum Vorgutachten keine Änderungen in der Einschätzung einer Fremdbeteiligung am Tod des Genannten“ ergeben.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt, da Alijew am 24.Februar 2015 tot in seinem Einzelhaftraum der Justizanstalt Wien Josefstadt aufgefunden worden war. Sofort waren die Behörden von Suizid ausgegangen. Alijews Hals war mit einer Mullbinde umschlungen gewesen, die Binde war an einem Kleiderhaken befestigt gewesen.
Tod vor Doppelmordprozess
Alijew, der mit einer Tochter des kasachischen Führers Nursultan Nasarbajew verheiratet gewesen war, sollte in Wien wegen Doppelmordes vor Gericht gestellt werden. Laut den Vorwürfen, die er stets bestritten hatte, soll er gemeinsam mit zwei Mittätern zwei kasachische Bankmanager getötet haben. Die beiden als Komplizen angeklagten Männer wurden nach Alijews Tod sehr wohl vor Gericht gestellt, aber beide vom Mordvorwurf freigesprochen.
Laut dem Brinkmann-Papier war Alijew einer Kompression des Brustkorbes ausgesetzt gewesen, die zum Ersticken geführt haben soll. Jemand könnte demnach auf Alijew gekniet sein und ihm Mund und Nase zugehalten haben.
Mit Präsentation dieser Privatexpertise wurde im November auch bekannt, dass der offiziellen Gutachterstelle, also der Rechtsmedizin St. Gallen, weder die Tatort- noch die Obduktionsfotos übermittelt worden waren. Folglich kam es hinter den Kulissen zu einem unwürdigen Hickhack. Die Staatsanwaltschaft Wien fragte beim Leiter der Wiener Gerichtsmedizin, Daniele Risser (dieser sollte die Obduktion, nicht aber die Gutachtenserstellung erledigen), nach, ob dieser denn die Fotos in die Schweiz geschickt habe. Und holte sich eine Abfuhr. Das sei üblicherweise Sache der Staatsanwaltschaft, hieß es sinngemäß (und höflich formuliert).
Indes lässt nun Klaus Ainedter, einer der Anwälte von Alijews Witwe, die endgültige Expertise aus der Schweiz prüfen. Etwaige weitere Schritte wolle er sich vorbehalten, sagte er der „Presse“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2017)