Karfreitag vorerst kein arbeitsfreier Feiertag für alle

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Ein Mann ohne Bekenntnis hatte geklagt, weil er am Karfreitag etwa im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss. Der Fall ging bis vor den Obersten Gerichtshof, der nun sein Verfahren unterbricht und eine Klarstellung vom Europäischen Gerichtshof fordert.

Die Frage, ob der Karfreitag in Österreich zum arbeitsfreien Feiertag für alle Arbeitnehmer wird, muss vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ersucht den EuGH um eine Klarstellung, wie am Montag bekannt gegeben wurde. Ein Mann ohne Bekenntnis hatte geklagt, weil er am Karfreitag etwa im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss. Das Verfahren vor dem OGH ist bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des EuGH unterbrochen.

Der Kläger begehrt im konkreten Fall, dass ihm für seine Arbeit am Karfreitag - zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt - auch das Feiertagsentgelt ausgezahlt wird. Dabei beruft er sich auf das Vorliegen einer angeblichen Diskriminierung, die er aus der Richtlinie der Europäischen Union über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion ableitet.

Berufungsgericht gab Kläger Recht

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge und sprach dem Kläger das begehrte Feiertagsentgelt zu. Das österreichische Arbeitsruhe-Gesetz sieht vor, dass der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirche einen Feiertag darstellt und sie - aus religiösen Gründen - an diesem Tag daher nicht arbeiten müssen, sondern frei haben. Wenn sie dennoch arbeiten, haben sie Anspruch auf das zusätzliche Feiertagsentgelt.

Der OGH hat Zweifel, ob die Sonderstellung für Angehörige der evangelischen Kirchen eine Diskriminierung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum habe man beschlossen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu stellen, hieß es. Der EuGH wird dabei um Klärung der europarechtlichen Frage ersucht, ob die Regelung im österreichischen Arbeitsruhe-Gesetz eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion darstellt und daher gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

Wirtschaft gegen weiteren Feiertag

Die Wirtschaft lehnt einen arbeitsfreien Karfreitag für alle Arbeitnehmer ab. Der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Peter Haubner, meinte am Montag gegenüber der Austria Presseagenur, ein weiterer freier Tag würde viel Geld kosten, das könne sich die Wirtschaft nicht leisten. Österreich liege im internationalen Vergleich mit 13 Feiertagen ohnehin schon im Spitzenfeld.

Auf die Frage, was passieren könnte, wenn doch allen Arbeitnehmern ein freier Karfreitag zugesprochen werden sollte, wollte sich Haubner noch nicht einlassen. Er plädierte dafür, zunächst das Urteil abzuwarten. Danach werde man sehen, ob man weitere Schritte plane.

Der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal verwies im Ö1-"Morgenjournal" darauf, dass eine Bestätigung des Urteils durch den OGH weitere Folgen hätte. Sollte der Karfreitag zum Feiertag für alle Arbeitnehmer werden, müsste das auch für Jom Kippur gelten. Am Versöhnungstag im Herbst haben bisher nur jüdische Arbeitnehmer frei. "Darüber hinaus kann man das Ganze drei Jahre rückwirkend geltend machen." Auch Mazal rechnet in diesem Fall mit einer hohen Zusatzbelastung für die Wirtschaft.

(Red./APA)

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