Beschäftigungsbonus soll ab Juli gelten

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Trotz des Koalitionsstreits liegt laut Wirtschaftsministerium eine Einigung über die Richtlinie für den Beschäftigungsbonus vor. Anträge sollen, wie geplant, ab 1. Juli möglich sein.

Wien. Der Beschäftigungsbonus soll, wie ursprünglich geplant, mit 1. Juli wirksam werden – allen Unkenrufen zum Trotz. Über die dafür nötige Richtlinie habe man sich am Donnerstag mit Bundeskanzleramt und Finanzministerium geeinigt, bestätigte das Wirtschaftsministerium auf „Presse“-Anfrage. Die Förderrichtlinie werde nun verschriftlicht, der bereits vorliegende Gesetzesentwurf dazu soll am 22. Juni im Wirtschaftsausschuss behandelt werden.

Der Bonus besteht in einem Zuschuss zu den Lohnnebenkosten in Höhe von 50 Prozent der Dienstgeberbeiträge für neue, zusätzlich eingestellte Mitarbeiter, eine Förderung soll für bis zu drei Jahre möglich sein. Gefördert werden nur Einstellungen von beim AMS gemeldeten Arbeitslosen, Jobwechslern, die bereits in Österreich beschäftigt waren, Abgängern einer österreichischen Bildungseinrichtung sowie Mitarbeitern mit Rot-Weiß-Rot-Card. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen, das Unternehmen darf zudem, um förderungswürdig zu sein, keine vollstreckbaren Abgabenschulden haben. Um zu prüfen, ob es sich wirklich um zusätzliche Arbeitsplätze handelt, wird der neue Beschäftigtenstand mit jenem zwölf Monate vor der Antragstellung verglichen, bei innerhalb des Jahres vor Antragstellung gegründeten Unternehmen ist der Vergleichswert null. Die Abwicklung wird über die Förderstellen Austria Wirtschaftsservice (AWS) sowie Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) laufen. Anträge sollen laut Plan ab Jahresmitte möglich sein.

EU-konform oder nicht?

Beantragt werden muss die Förderung jeweils im Vorhinein, ausgezahlt wird sie rückwirkend nach dem jeweiligen Jahresabschluss. Die ersten Gelder werden also frühestens 2018 fließen. Das würde auch noch Spielraum für eine EU-rechtliche Prüfung lassen, wie sie manche Europarechtler empfehlen. Auch die Wirtschaftskammer plädiert dafür: Die Betriebe müssten sich darauf verlassen können, dass die Förderung EU-konform sei und sie diese nicht im Fall einer Beihilfewidrigkeit zurückzahlen müssten, sagte Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl.

Die Unternehmen warten nun auch noch auf die Details für die konkrete Abwicklung. Man hoffe auf ein möglichst unbürokratisches Modell, heißt es seitens der Wirtschaftskammer. Überhaupt sei der Bonus zwar ein wichtiger Schritt, dem aber weitere für eine allgemeine Lohnnebenkostensenkung folgen müssten. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2017)

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