Die sieben Überraschungen der neuen Koalition

Der Koalitionspakt.
Der Koalitionspakt.(c) Clemens Fabry
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Mit dem Zustandekommen der ÖVP-FPÖ-Koalition war ja zu rechnen. Mit manch anderem nicht unbedingt.

180 Seiten stark ist das Regierungsprogramm, das am Samstag zusammen mit dem neuen Koalitionsteam präsentiert wurde. Und dabei wurden einige Überraschungen offenbar.

1 Sebastian Kurz setzt in seinem Regierungsteam fast nur auf Quereinsteiger.

Dass Sebastian Kurz die alte Logik der Postenverteilung zwischen ÖVP-Bünden und Ländern durchbrechen will, war bekannt. Dass er nun fast ausschließlich auf Quereinsteiger in seinem Team setzt, ist aber dann doch überraschend. Außer Kurz und seinen engen Vertrauten Gernot Blümel und Elisabeth Köstinger sind alle ÖVP-Regierungsposten an politische Neueinsteiger gegangen. Das bietet Kurz die Chance, seine Wünsche in der Regierung leichter umzusetzen. Es ist aber auch ein großes Risiko. Klappt es mit dem Regieren nicht wie gewünscht, wird die Kritik aus den ÖVP-Ländern und -Bünden erst recht groß ausfallen.

2 Die direkte Demokratie kommt nicht – zumindest nicht so, wie versprochen.

Beide Koalitionsparteien hatten vor der Wahl angekündigt, dass Bürger Volksabstimmungen erzwingen können sollen. Die FPÖ wollte, dass es zur Einleitung der Abstimmung ausreicht, wenn ein Volksbegehren von vier Prozent der Wahlberechtigten (derzeit 256.000 Bürger) unterstützt wird. Sebastian Kurz versprach eine Grenze von zehn Prozent (das wäre auf die Wahlberechtigten umgelegt 640.000). Nun soll die Grenze sogar bei 900.000 liegen.

Kurz sagt nun, es sei im ÖVP-Vorschlag von zehn Prozent der Bevölkerung die Rede gewesen. Und wenn man in Österreich auch die nicht stimmberechtigten Bürger (Kinder, Ausländer) dazurechnet, seien zehn Prozent der Bevölkerung ja etwa 900.000.

Damit die Volksabstimmung gültig ist, soll es zusätzlich nötig sein, dass „die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren“. Das hieße, dass mehr als 2,1 Millionen Österreicher mit Ja stimmen müssten. Das sind sehr hohe Hürden, zudem soll die Reform erst 2022 gegen Ende der Legislaturperiode in Kraft treten.

Aus ÖVP-Kreisen war schon während der Koalitionsverhandlungen zu hören, dass man bei der direkten Demokratie nun lieber vorsichtig sein wolle, damit die Opposition nicht die Regierungspläne durchkreuzen kann. Auf die Schnelle einführen will man nun nur, dass der Initiator von Volksbegehren mit zumindest 100.000 Unterstützern ein Rederecht im Parlament erhält und dort für ein Gesetz werben kann.

3 Die Einlösung des Wahlkampfversprechens, die Lohnsteuer zu senken und die kalte Progression abzuschaffen, lässt auf sich warten.

ÖVP und FPÖ haben einander vor dem 15. Oktober im Lizitieren nach oben übertroffen, was das Volumen einer Senkung der Lohn- und Einkommensteuer betrifft. Jetzt erfolgt eine unerwartete Vollbremsung. „Die Bundesregierung will die Lohn- und Einkommensteuer durch eine Tarifreform senken“, lautet der einschlägige Passus im Koalitionsübereinkommen. Mehr ist da nicht. Man geht es eher gemächlich an. Im nächsten Jahr soll im Finanzministerium das Einkommensteuergesetz – mit zahlreichen Vereinfachungen – neu formuliert werden. 2020 gilt nun als Vorgabe für ein In-Kraft-Treten. Ähnlich verhält es sich mit der Abschaffung der kalten Progression, die wirkt, wenn die Steuersätze nicht der Preissteigerung angepasst werden. Auch dies wurde vor der Wahl zugesagt. Nun heißt es: Diese Maßnahme solle im Rahmen einer Steuerstrukturreform „geprüft“ werden.

4 Es gibt also doch eine Präambel – das Bekenntnis der Koalition zur Mitgliedschaft in der EU wird aber im Vorwort abgegeben.

Nein, Erinnerungen an Schwarz-Blau des Jahres 2000 sind in dieser Koalition aus ÖVP und FPÖ des Jahres 2017 nicht erwünscht. Damals hat Bundespräsident Thomas Klestil eine Präambel verlangt, die ein Bekenntnis zu Österreichs Mitgliedschaft in der EU enthält. Die Parteichefs Wolfgang Schüssel und Jörg Haider mussten die Deklaration unterschreiben.

Aber auch diesmal gibt es entgegen ursprünglichen Aussagen doch eine Präambel. Darin sind hübsche Sätze enthalten wie: „Der unbändige Fleiß vieler Hände, das kreative Potenzial vieler Köpfe und der starke Wille vieler Herzen sind das Kapital, das uns auch in Zukunft unseren Wohlstand erhalten [...] lässt.“ Aber es gibt ja auch noch ein Vorwort, und dort findet sich knapp, aber klar dann doch ein Bekenntnis zur EU.

5 Der Kampf mit der Sozialpartnerschaft im Allgemeinen und den Kammern im Besonderen wird (noch?) nicht aufgenommen.

Gegen die „Zwangsmitgliedschaft“ zu den Kammern – die Forderung gehört seit Jahrzehnten zum Standardrepertoire der FPÖ. Die ÖVP war da naturgemäß auch unter Sebastian Kurz vorsichtiger. Zu sehr ist sie mit Wirtschaft und Landwirtschaft verbunden. Reformen wurden vor der Wahl angekündigt sowie eine Senkung der Pflichtmitgliedsbeiträge. Im Text des Regierungsübereinkommens ist diese Vorsicht mit Händen zu greifen. Die Kammern werden eingeladen, Reformen vorzuschlagen. Erst wenn sie dies nicht ausreichend tun, will die Regierung reagieren.

6 Die Staatsreform wird nicht ehrgeizig angegangen, Vorhaben sind schwammig formuliert.

„Die Aufgaben sollen auf jener Gebietskörperschaftsebene wahrgenommen werden, die sicherstellt, dass sich die Wirkung der jeweiligen Regelung in optimaler Weise im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entfaltet“, heißt es im Regierungsprogramm. Wenn die Koalition wirklich eine Staatsreform angehen will, wird sie Konkreteres bieten müssen.

7 Das „Heimatschutzministerium“ für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kommt nicht.

Heimatschutzministerium. Das Wortungetüm hat gereicht, um eine wochenlange Debatte über den Begriff, dessen Historie und Zuständigkeiten für ein derartiges Ressort auszulösen. Nun lösen sich alle derartigen, ursprünglich von der FPÖ genährten Überlegungen in Luft auf. Doch, Heinz-Christian Strache erhält als Vizekanzler eigene Kompetenzen – für öffentlichen Dienst und Sport.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2017)

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