Missbrauch: Die Kirche als "kriminelle Organisation"?

Kirche eine kriminelle Organisation
Kirche eine kriminelle Organisation(c) AP (ESTEBAN FELIX)
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Ein Anwalt prüft eine Anzeige gegen die Kirche wegen „des möglichen Vorliegens einer Kriminellen Organisation". Unterdessen wird die Forderung nach staatlicher Untersuchung der Missbrauchsfälle konkreter.

WIEN. Neue Wege im Kampf gegen den Missbrauch in katholischen Einrichtungen will nun der Wiener Wirtschaftsanwalt Georg Zanger beschreiten. „Es wäre zu überlegen, gegen Organisatoren kirchlicher Einrichtungen eine Anzeige wegen des möglichen Vorliegens einer Kriminellen Organisation einzubringen.“ Eine solche, an die Staatsanwaltschaft zu richtende Sachverhaltsdarstellung würde dann auf Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) aufbauen.

Genau dieser Tatbestand (Strafdrohung zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Haft) wird bei dem derzeit in Wiener Neustadt laufenden Strafprozess 13 Tierschützern vorgeworfen. Zanger dazu: „Ich denke, der Paragraf 278 a StGB ist nicht nur für Tierschützer gemacht.“ Nun müsse geprüft werden, „inwieweit organisiertes Verhalten hinter dem bisherigen Vertuschen und damit hinter der Gewalt und dem sexuellen Missbrauch steht.“

Zanger erklärt: „Wenn nur einzelne Erzieher hinter den Übergriffen stecken, sieht es anders aus, als wenn Übergriffe unter der Toleranz anderer passiert sind.“ Sollten sich Übergriffe in der einen oder anderen Einrichtung als „systemimmanent“ herausstellen, sei eine Anzeige nach § 278a StGB jedenfalls gerechtfertigt.

Derzeit hätten sich etwa 15 Personen zusammengetan, die ihn, Zanger, gebeten hätten, zu helfen. Auch an anderer Front will Zanger aktiv werden: Hatte der Jurist schon vor Jahren als Opferanwalt und Kurator für NS-Zwangsarbeiter Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe erwirkt, könnte er nun als Kurator für kirchliche Missbrauchs- und Gewaltopfer fungieren. Zanger ist überzeugt: „Ob Ansprüche schon verjährt sind, wird dann bei der Kirche la longue keine Rolle spielen.“

Schönborn droht Anzeige

Einige Opfer überlegen auch Diözesen auf Schadenersatz zu klagen. Und nach „Presse“-Informationen soll auch eine Anzeige gegen Kardinal Christoph Schönborn als Verantwortlichen der Erzdiözese Wien geprüft werden. Aber: Unabhängig von der Verjährungsfrage wäre ein Bischof in seiner Rolle als Vorgesetzter strafrechtlich nur zu belangen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass weitere Vergehen durch den Täter für ihn „ganz klar“ voraussehbar gewesen wären, wie der Strafrechtler Helmut Fuchs ausführt.

Und wie sieht es zivilrechtlich mit Schadenersatzansprüchen aus? Haftet ein Bischof, haftet eine Diözese? Laut Privatrechtsprofessor Andreas Kletečka wird ein Bischof selbst kaum zu belangen sein. Anders sieht es mit den Diözesen aus. War der Täter Priester, sei dieser als Repräsentant eines Organs zu betrachten, der Diözese. Gegen diese könnten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Problem bildet die dreijährige Verjährungsfrist für juristische Personen. Für die Täter selbst gilt ab einem Strafrahmen von einem Jahr eine dreißigjährige Frist. Kletečka zur „Besserstellung“ juristischer Personen: „Das steht derzeit an der Kippe. Da steht es 50:50.“ Gut möglich, dass der Oberste Gerichtshof die Judikatur ändert und die Verjährungsfrist auf 30 Jahre ausweitet.

SPÖ drängt auf Kommission

Indessen wird die Forderung nach staatlicher Untersuchung der Missbrauchsfälle konkreter. Während es aus dem Faymann-Büro vage heißt, man sollte sowohl mit Opfervertretern als auch der Kirche reden, wird SP-Justizsprecher Jarolim konkreter. Er fordert eine fünfköpfige Untersuchungskommission, die von einem früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes geleitet werden soll. Zwei Vertreter sollten von der Kirche nominiert werden, zwei von Opferorganisationen, so Jarolim im ORF. Die Erzdiözese Wien reagiert zustimmend. Sprecher Erich Leitenberger sagt „maximale Kooperation“ mit staatlichen Stellen zu.

Vorbild ist Irland, das schon vor Jahren eine U-Kommission in Sachen Missbrauch eingesetzt hat. Aber auch Deutschland: Dort wurde jetzt einen Runden Tisch zum Kindesmissbrauch eingesetzt und die SPD-Politikerin Christine Bergmann zur zuständigen Regierungsbeauftragten ernannt. Unterstützt wird die Idee einer staatlichen Kommission von der Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“. Die Plattform hat am Dienstag mit einer Hotline (0699 103 693 69) ihre Arbeit aufgenommen.

Indes will die Diözese Gurk-Klagenfurt ab sofort an bei jedem Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlungen umgehend die Behörden einschalten. Auch wenn im Strafrecht keine generelle Meldepflicht vorgesehen sei, werde man auch für strafrechtlich bereits verjährte Fälle „eine Abklärung herbeiführen“, so Bischof Alois Schwarz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25. 03. 2010)

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