"Praktiken wie in Russland": Gutachten beflügelt Kritiker der neuen UVP-Auflagen

Ein Windrad zeichnet sich hinter einer Allee von Baeumen ab Reichenbach OL 29 03 2018 Reichenbac
Ein Windrad zeichnet sich hinter einer Allee von Baeumen ab Reichenbach OL 29 03 2018 Reichenbacimago/photothek
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Neue Auflagen für NGOs bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sorgen für Wirbel. Es gibt Vorwürfe gegen Elisabeth Köstinger. Und Kritiker fühlen sich durch ein Gutachten von Verfassungsjurist Daniel Ennböck bestätigt.

Die von der Regierung beschlossenen Auflagen für NGOs bei der Teilnahme an Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sorgen weiter für Aufregung. Zuerst kündigten die Neos aus Protest an, doch nicht dem Staatsziel Wirtschaft zuzustimmen. Hinzu kommen Vorwürfe gegen Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Das Ministerium wollte sich an der Diskussion über den Antrag nicht beteiligen, da die Änderungen auf die Initiative der Abgeordneten zurückgehe. Laut Informationen des "Standard" ist das aber nicht so. Demnach soll dem dem Antrag nicht nur eine Diskussion im Ministerium vorausgegangen, sondern dieser auch im Ministerium gelandet ist. „Hinweise deuten darauf hin, dass er auch dort verfasst worden sein könnte“, heißt es in dem Artikel. Aus einer PDF-Datei gehe hervor, „dass eine Ministeriumsmitarbeiterin Autorin des Antrags war“.

Köstingers Sprecher Daniel Kosak wies das gegenüber der APA zurück. „Selbstverständlich“ habe man im Umweltministerium vom Antrag der beiden Abgeordneten gewusst. „Eine Mitarbeiterin hat den Text dann in den Legistikmodus gebracht, daher scheint sie als Erstellerin des Dokuments auf. Klar ist: Der Antrag wurde von den beiden Abgeordneten Schmuckenschlager und Rauch eingebracht“, betonte Kosak.

Laut Gutachten europarechtswidrig

Unterdessen beflügelt ein Gutachten im Auftrag des Ökobüros die Gegner. Das UVP-Verfahren ist laut Verfassungsjurist Daniel Ennöckl von der Universität Wien europarechtswidrig. Die vorgesehene Offenlegung der Mitglieder widerspreche dem europäischen Datenschutzrecht, hieß es in einer Aussendung des Auftraggebers Ökobüro.

Artikel 9 Absatz 1 der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO untersage die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen. "Solch 'politische Meinungen' lassen sich etwa durch Mitgliedschaften in Parteien, aber auch in Umweltschutzorganisationen herleiten. Eine Ausnahme gegen den Willen der Betroffenen gibt es nur bei 'erheblichem öffentlichem Interesse'", sagte Ennöckl. Dies geschehe etwa bei der Bekämpfung von Seuchen oder der Hilfeleistung im Katastrophenfall. "Diesen Anforderungen entspricht die geplante Neuregelung jedenfalls nicht und daher ist sie auch nicht mit der europäischen Datenschutzvereinbarung vereinbar", so Ennöckl.

Kritiker: "Datenschutz-Fiasko der Sonderklasse"

NGOs fühlen sich durch die Juristen bestätigt: "Der UVP-Angriff der Bundesregierung führt zu einem Datenschutz-Fiasko der Sonderklasse. Das geplante Vorgehen ist mehrfach rechtswidrig und muss daher sofort gestoppt werden", forderte WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides. Der Abbau von Beteiligungsrechten sei nicht nur demokratiefeindlich, sondern "ermöglicht auch mehr Naturzerstörung und Umweltverschmutzung". Zudem drohe eine massive Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft, wenn anerkannte Umweltorganisationen rechtswidrig ausgeschlossen werden.

Auch Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit übte Kritik an dem Beschluss: "Solche Praktiken kennen wir aus Ländern wie Ungarn und Russland: Dort werden schwarze Listen mit Namen und Anschrift von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angelegt und diese damit eingeschüchtert. Gegen eine solche Bespitzelung unserer Mitglieder werden wir uns mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Ministerin Köstinger verantwortet mit der neuen Regelung eine jahrzehntelange Rechtsunsicherheit für Umweltverfahren bei großen Bauvorhaben".

"Umweltschutzorganisationen bringen sich seit Jahrzehnten konstruktiv in UVP-Verfahren ein und unterliegen jetzt schon klaren Auflagen für ihre Anerkennung, was etwa Gemeinnützigkeit oder den Einsatz für Umweltschutzanliegen betrifft", sagte auch Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000. Die "kurzfristig und kurzsichtig" geplante Offenlegung der Namen und Adressen der Mitglieder von Umwelt-NGOs wären "ein klarer Einschüchterungsversuch" gegen engagierte Bürger.

EuGH-Urteil aus dem Jahr 2009

In einem zweiten Gutachten argumentierte Ökobüro, dass auch die Regelung, dass nur Umweltschutzorganisationen mit mehr als 100 Mitgliedern an UVP-Verfahren teilnehmen dürfen, "auf jeden Fall gegen Europa- und Völkerrecht verstößt". "Der Europäische Gerichtshof EuGH hat schon 2009 in einem schwedischen Verfahren eine Mindest-Mitgliederzahl von Umweltschutzorganisationen ausgeschlossen, wenn diese den Zielen der europäischen UVP-Richtlinie zuwiderläuft" erklärte Umweltjurist Gregor Schamschula, Leiter Bürgerbeteiligung und Recht bei Ökobüro. "Doch genau das würde mit so einer Beschränkung geschehen, denn die Richtlinie sieht für Umweltschutzorganisationen einen weiten Zugang zu den Gerichten vor."

Schon bisher gingen durchschnittlich nur zweimal pro Jahr Umweltschutzorganisationen in Österreich gegen UVP-Bescheide vor. Würde der Zugang zu den UVP-Verfahren weiter eingeschränkt werden, "kann man wohl kaum mehr von so einem weiten Zugang sprechen. Es wäre besser, diesen Abänderungsantrag zurückzuziehen, bevor er im Nationalratsplenum beschlossen wird. Aufgrund des bereits vorliegenden EuGH-Entscheids wäre eine rasche Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof ohnehin sehr wahrscheinlich", prognostizierte Schamschula.

(APA)

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