Gernot Rainer zieht nun vor den Obersten Gerichtshof.
Wien. Die Klage des ehemaligen Spitalsarztes Gernot Rainer gegen den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) wurde auch vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen. Der Lungenfacharzt hatte den Rechtsweg beschritten, weil er die Nichtverlängerung seines Dienstvertrags im Otto-Wagner-Spital unter anderem auf sein gewerkschaftliches Engagement bei Asklepios zurückführte. In seiner Funktion als Obmann hatte er die Entscheidungen der Stadtregierung sowie der KAV-Führung wiederholt kritisiert.
Nachdem sein befristeter Vertrag nicht verlängert worden war, weil er sich „mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien nicht identifiziere“, wandte sich Rainer an das Arbeits- und Sozialgericht, blieb dort aber erfolglos. Seine Klage auf Wiedereinstellung wurde 2017 abgewiesen. In dem jetzigen OLG-Urteil heißt es nun, dass Rainers damaliges Dienstverhältnis nicht auf die Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag ausgelegt gewesen sei. Gegenüber der „Presse“ sagte Rainer am Mittwoch, dass er als Nächstes vor den Obersten Gerichtshof ziehen werde. (kb)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2019)