Die Normverbrauchsabgabe und die motorbezogene Versicherungssteuer orientieren sich künftig stärker am CO2-Ausstoß. Wer umweltbewusster fährt, fährt künftig deutlich billiger.
Wien. Mit Argusaugen haben Automobilklubs und Konsumentenschützer den ersten Berechnungen der neuen Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer entgegengefiebert. Denn sie wollen natürlich so schnell wie möglich wissen, ob die im Rahmen der jüngsten Steuerreform als Ökologisierung angeführten Maßnahmen tatsächlich aufkommensneutral sind, wie es Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) versprochen hat. Nun haben Löger und Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erste Beispiele vorgelegt, wie sich die neue Berechnung der beiden Steuern im Geldbörsel der Autofahrer niederschlagen soll.
Der Tenor der beiden Minister ist klar: Umweltfreundliche Autos werden günstiger, heißt es. Umgekehrt heißt das aber auch, dass für Autos mit hohen CO2-Emissionen künftig mehr Steuern und Abgaben bezahlt werden müssen. „Unser zentrales Anliegen ist es, anstelle von neuen Verboten Anreize für umweltschonendes Verhalten einzuführen. So werden etwa umweltfreundliche Autos günstiger. Damit profitieren letzten Endes sowohl die Steuerzahler als auch die Umwelt“, betonte der Finanzminister am Mittwoch.
Dieser Schritt wird übrigens auch vom ÖAMTC, dem größten Mobilitätsklub des Landes, begrüßt. Allerdings nur dann, wenn nicht auch der Finanzminister von den neuen Tarifen heimlich profitiert. Sprich: die Umstellung in Wahrheit eine kleine Steuererhöhung auf Kosten der Autofahrer darstellt.
Mit einer aufkommensneutralen Regelung „hat jeder Neuwagenkäufer seine Steuerlast selbst in der Hand, und es kommt zu keiner Zwangsbelastung aller übrigen Autofahrer“, erklärte ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober jüngst in einer Aussendung.
Ab 1. Jänner 2020 wird also die NoVA so umgestaltet, dass Autos mit geringerem CO2-Ausstoß weniger besteuert werden. Das kann sogar so weit gehen, dass die NoVA komplett entfällt.
Wer also nächstes Jahr einen Toyota Auris (genaue Typenbezeichnung siehe Grafik) kauft, der muss keine NoVA mehr bezahlen. Bisher machte sie 66 Euro aus. Grund: Der Wagen verfügt über einen umweltfreundlichen Hybridantrieb. Wer den Wagen nach dem 1. März kommenden Jahres kauft, zahlt auch empfindlich weniger motorbezogene Versicherungssteuer (mVst). Waren es bisher jährlich 365 Euro, sind es künftig 112 Euro. Die jährliche Ersparnis liegt also bei 253 Euro.
Große Autos werden teurer
Hingegen kommt etwa ein Mercedes E 220d künftig etwas teurer. Die NoVA wird um 410 Euro höher, die motorbezogene Versicherungssteuer steigt um 108 Euro pro Jahr. Bei einem Mercedes G500, der über 422 PS verfügt, verteuert sich die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich von derzeit 2449 auf 4087 Euro. Die NoVA steigt von derzeit knapp 30.000 auf etwa 32.700 Euro. Die neuen Steuern gelten nur für Neuanschaffungen.
Für Umweltministerin Köstinger sind das „weitere wichtige Schritte in Richtung einer Ökologisierung unseres Steuersystems“. Neben einer Neuberechnung der Kfz-Steuern seien auch andere Impulse gesetzt worden.
So wird etwa die Eigenstromsteuer für Fotovoltaik abgeschafft, nachhaltig produzierter Wasserstoff und Biogas werden mittels Vergütung steuerfrei. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung stellen, werden für die Räder keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen. Auch für die Privatnutzung eines Dienst-E-Bikes fällt kein zu versteuernder Sachbezug mehr an.
„Wir haben schon zahlreiche Maßnahmen bei der Förderung der E-Mobilität oder beim Ausstieg aus Ölheizungen gesetzt, weitere Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz werden folgen“, sagte Köstinger.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2019)