Trump-Sohn erneut im Kongress zu Russland-Affäre befragt

 Donald Trump junior
Donald Trump junior REUTERS
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Auf eine Reporterfrage, ob er eine mögliche juristische Verfolgung wegen Meineids fürchte, antwortete der 41-Jährige: "Überhaupt nicht".

Der älteste Sohn von US-Präsident Donald Trump ist im Senat in Washington erneut zu den mutmaßlichen russischen Einmischungen in den US-Wahlkampf 2016 befragt worden. Nach der Sitzung am Mittwoch hinter verschlossenen Türen trat Donald Trump junior Verdächtigungen aus den Reihen der oppositionellen Demokraten entgegen, er könnte den Kongress über seine Kontakte nach Russland belogen haben.

Auf eine Reporterfrage, ob er eine mögliche juristische Verfolgung wegen Meineids fürchte, antwortete der 41-Jährige: "Überhaupt nicht". Der Trump-Sohn hatte bereits im Jahr 2017 vor mehreren Kongressausschüssen zur Russland-Affäre ausgesagt. Zwischen seinen damaligen Aussagen und jenen anderer Zeugen gab es aber Diskrepanzen, zu denen ihn der Geheimdienstausschuss des Senats in der jetzigen Sitzung befragen wollte.

Nach dem knapp dreistündigen Treffen sagte Donald Trump junior, der zusammen mit seinem Bruder Eric den Trump-Konzern leitet, er habe an seinen früheren Aussagen "nichts zu ändern gehabt". Er zeigte sich "froh darüber", dass "dies endlich vorbei ist" und er mit seinen neuerlichen Aussagen "abschließende Klarheit" habe schaffen können.

Zwangsvorladung

Der Trump-Sohn hatte im Mai eine Zwangsvorladung durch den Geheimdienstausschuss erhalten, nachdem er sich zunächst geweigert hatte, nochmals vor dem Gremium zu erscheinen. Sein Vater zeigte sich damals über die sogenannte Subpoena gegen den Filius "sehr überrascht".

Die Zwangsvorladung war insofern bemerkenswert, als die Kongresskammer und der Geheimdienstausschuss von der Republikanischen Partei des Präsidenten kontrolliert werden. Bei seinen früheren Aussagen war der Trump-Sohn simplen Einladungen gefolgt.

Donald Trump junior ist unter anderem wegen seines Treffens mit einer russischen Anwältin im Juni 2016 eine Figur der Russland-Affäre. Im Vorfeld des Treffens war dem Trump-Sohn damals belastendes Material über die Wahlkampfrivalin Hillary Clinton in Aussicht gestellt worden.

Russland-Kontakte

Die fast zweijährigen Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller führten dennoch entgegen vieler Erwartungen nicht zu einer Anklageerhebung gegen den ältesten Trump-Sohn. Mueller gelangte zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Belege für geheime illegale Absprachen zwischen dem Trump-Team und Russland gebe.

Dagegen entlastete Mueller den Präsidenten ausdrücklich nicht von dem Verdacht, die Ermittlungen zu den Russland-Kontakten in strafrechtlicher relevanter Weise behindert zu haben. Er lieferte für diesen Verdacht eine ganze Reihe konkreter Indizien.

Das Treffen mit der russischen Anwältin hatte das Trump-Team zunächst zu verschleiern versucht. Später verbreitete es verkürzte und widersprüchliche Darstellungen zu Inhalt und Zweck des Treffens - laut Mueller gab es dazu direkte Anweisungen von Präsident Trump.

(APA/AFP)

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