Muss Balsamico aus Modena kommen?

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„Deutscher Balsamico“ erzürnt Italiener.

Die Vereinigung der Essigerzeuger aus der Region Modena, das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena, ist empört, und zwar schon seit Jahren. Sie finden, dass die Bezeichnung „Balsamico“ Erzeugern aus Italien vorbehalten sein sollte. Das sieht ein deutscher Essighersteller jedoch ganz anders, er stellt seit gut 25 Jahren „deutschen Balsamico“ her. Seit vier Jahren wird deshalb vor Gericht gestritten. Die Kernfrage, mit der sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu befassen hat, ist, ob sich der Schutz der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ auch auf die Verwendung der einzelnen nicht geografischen Begriffe der geschützten Bezeichnung, „Aceto“, „Balsamico“ und „Aceto Balsamico“, erstreckt.

Generalanwalt Gerard William Hogan hat seine Meinung dazu schon in seinem Schlussantrag kundgetan: Nur die Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ sei EU-rechtlich geschützt, nicht die einzelnen Wörter.

Bindend ist die Meinung Hogans für die Luxemburger Richter nicht. Meistens jedoch schließt sich der Europäische Gerichtshof der Ansicht des Generalanwalts an. Dass es auch anders sein kann, zeigte sich zuletzt bei dem Urteil zur deutschen Pkw-Maut. Da entschied der EuGH gegen Generalanwalt Nils Wahl und erklärte die deutsche Maut für rechtswidrig. Wie es in der Essig-Causa sein wird, wissen wir in wenigen Wochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2019)

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