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FPÖ

Nun fix: Philippa Strache erhält Mandat im Nationalrat

Ehepaar Strache
Ehepaar StracheAPA/HANS KLAUS TECHT
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Der Frau des Ex-FPÖ-Chefs wurde bei der Sitzung der Wiener Wahlbehörde ein Mandat zugesprochen.

Es war ein heikler juristischer Fall, der mit einem Knalleffekt endet. „Das BMI (Innenministerium) hat sich der Rechtsmeinung der MA62 (Wahlen) angeschlossen“, erklärt ein Sprecher des zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky der „Presse". Das heißt: Bei der Sitzung der Wiener Wahlbehörde wurde am Mittwoch - nach einer Stellungnahme der Bundeswahlbehörde - entschieden: Philippa Strache, die Frau von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, hat Anspruch auf ein Mandat der FPÖ-Landesliste. Damit ist der Weg für Strache in das Parlament frei.

Begründet wurde diese Entscheidung sinngemäß so, wie es „Die Presse“ in ihrer Mittwochausgabe bereits skizziert hatte: Wer ein Mandat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erhalte, dürfe sich aussuchen, welches er annehme. Für ein Regional- und Landeslistenmandat gilt das allerdings nicht. Das geht aus der Stellungnahme des BMI hervor, die der „Presse“ vorliegt (siehe unten).

Strache wurde das Nationalratsmandat zugeteilt

Das bedeutet: Die FPÖ kann nicht wie geplant Philippas Strache Einzug in den Nationalrat verhindern, in dem der (auf der Landesliste) direkt vor ihr gereihte FPÖ-Kandidat Harald Stefan auf sein Regionalmandat verzichtet und dafür sein Landeslistenmandat annimmt. Stefan muss also sein Grundmandat annehmen, womit Philippa Strache auf Platz zwei der Landesliste vorrückt. Dort hat die FPÖ bei der Nationalratswahl zwei Mandate erreicht. Anders formuliert: Die FPÖ hat bei dem Versuch, den Einzug Straches in den Nationalrat auf einem FPÖ-Ticket ein kleines, aber bedeutendes rechtliches Detail übersehen.

Ob Strache dieses Mandat auch annimmt, ist vorerst offen. Philippa Straches Mann, der Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, hatte aber im Vorfeld auf Facebook erklärt: Es sei Usus, dass ein Kandidat sein Grundmandat annehme, und nicht auf die Landesliste ausweiche - das Mandat stehe seiner Frau zu.

FPÖ nimmt Strache nicht im Parlamentsklub auf

Auch wenn Philippa Strache in den Nationalrat einzieht: Eine Aufnahme in den blauen Parlamentsklub bleibt ihr verwehrt. Das haben FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und der designierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung postwendend klargestellt.

"Die FPÖ spricht sich vor dem Hintergrund der in der sogenannten
'Spesencausa' laufenden Ermittlungen der Behörden und der
diesbezüglichen internen Untersuchungen gegen die Aufnahme von
Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus", hieß es.

Hofer und Kickl bekräftigten die von der Wiener FPÖ geäußerte
Kritik an der Rechtsansicht des Innenministeriums, Harald Stefan das
Wahlrecht zwischen den von ihm errungenen Mandaten auf
Regionalwahlkreis- und Landesebene "vorzuenthalten". Die
Entscheidung der Wiener Landeswahlbehörde müsse zur Kenntnis
genommen werden.

Die Stellungnahme im Wortlaut

Die rechtliche Stellungnahme und Begründung des Innenministeriums im Wortlaut: „Grundlage für diese Entscheidungen ist der Wortlaut der Nationalratswahlordnung. Diese gibt vor, wann und wie Mandate auf Regional-, Landes- und Bundesebene zugewiesen werden. Danach haben sich die Wahlbehörden gemäß langjähriger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut genauestens zu richten.“ Und: „Herrn Mag. Harald Stefan von der FPÖ wurde bereits am 3. Oktober 2019 von der Wiener Landeswahlbehörde im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat aus dem Regionalwahlkreis 9D zugewiesen. Aufgrund der Bestimmung des § 102 der Nationalratswahlordnung hatte dieser Bewerber bei einer Mandatszuweisung aus der Wiener Landesparteiliste der FPÖ im zweiten Ermittlungsverfahren außer Betracht zu bleiben. Dies wurde von der Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres vollinhaltlich rechtlich bestätigt."

Die Folge: „Es war daher von der Wiener Landeswahlbehörde im zweiten Ermittlungsverfahren ein Mandat der Wiener Landesparteiliste der FPÖ an Frau Philippa Strache zuzuweisen."