Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag mehrerer Gastronomen ab. Überdies erklärten die Höchstrichter, konfessionelle Schulen dürften gegenüber anderen privaten bevorzugt werden.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch zwei breitenwirksame Entscheidungen veröffentlicht. So bestätigte er, dass ab 1. November in Lokalen nicht mehr geraucht werden darf. Ein Antrag von Lokalbetreibern, die Ausnahmen für die Nachtgastronomie gefordert hatten, wurde im Schnellverfahren verworfen.
Mehrere Lokalbetreiber hatten damit argumentiert, dass in der Nacht andere Regeln gelten müssten als bei Tag. So seien die Gäste andere und das Publikum älter. Die Wirte argumentierten auch mit dem Anrainerschutz. Damit diese nicht durch im Freien stehende, laute Raucher belästigt werden, müsse man den Tabakkonsum in Nachtlokalen erlauben, meinten die Wirte.
Die Höchstrichter lehnten bereits die Behandlung des Antrags ab, weil dieser keine Aussicht auf Erfolg habe. So hatte der VfGH schon in der Vergangenheit judiziert, dass die Politik das Recht habe, zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Bediensteten ein Rauchverbot in Lokalen zu erlassen. Erst im Juni hatte der VfGH bekräftigt, dass der Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum hat. Damals war von anderer Seite gegen das alte Gesetz geklagt worden, das Rauchen in Lokalen unter bestimmten Umständen noch erlaubte.
Nach Ansicht des VfGH hat die Politik aber sowohl das Recht, das Rauchen in der Gastronomie zu erlauben, als auch, es ganz zu verbieten. Daran ändere sich nichts, wenn Anrainer nun stärker beeinträchtigt werden sollten, meinte der VfGH. Auch das stelle eine legitime Entscheidung der Politik dar. Überdies seien die Nachbarn ohnedies durch die Gewerbeordnung geschützt.
Shisha-Lokale brachten Klage erst ein
Nicht umfasst war vom jetzigen Verfahren die Beschwerde von Shisha-Lokalen, die ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für das Rauchen in Lokalen wollen. Der diesbezügliche Antrag ist erst am Dienstag beim VfGH eingebracht worden. Eine Entscheidung in dieser Causa kann es daher frühestens in der nächsten Session des VfGH geben, die Ende November startet.
Entschieden hat der VfGH bereits jetzt einen Streit um Privatschulen. Eine Waldorfschule hatte geklagt, weil sie im Gegensatz zu konfessionellen Schulen keine staatlichen Subventionen für Lehrer- und Direktorenstellen bekommt. Auch der VfGH war sich zunächst nicht sicher, ob es rechtens sein kann, nicht konfessionelle Schulen grundsätzlich von staatlichen Subventionen auszuschließen. Die Richter entschlossen sich daher, das dementsprechende Privatschulgesetz unter die Lupe zu nehmen.
Im Endergebnis befand der VfGH nun aber, dass die Politik konfessionelle Privatschulen und sonstige anders behandeln dürfe. Denn seit jeher habe das konfessionelle Schulwesen in Österreich eine besondere Bedeutung. Das zeige sich auch in völkerrechtlichen Verpflichtungen (Konkordat). Das Gesetz bleibt also, wie es ist.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2019)