Vermietungen

Land Tirol sagt illegalen Freizeitwohnsitzen den Kampf an

Unter anderem mit einem Landesgesetz, das Daten von Energieversorgungsunternehmen für Gemeinden zugänglich macht.

Das Land Tirol hat ein Gesetz angekündigt, das den Gemeinden Daten von Energieversorgungsunternehmen, etwa den Strom- oder Wasserverbrauch, zugänglich machen und damit Verdachtsmomente bezüglich illegaler Freizeitwohnsitze erhärten soll. Als weiters Mittel will das Land diesbezüglich künftig vier bis fünf Kontrollorgane einsetzen. Am Mittwoch soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden.

Den Einsatz der Kontrollorgange will man aber möglichst dezent und zielgerichtet gestalten. "Solche Kontrollen werden sicher nicht das erste Mittel im Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitze sein", betonte der in der Tiroler Landesregierung für Gemeindeagenden zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Vielmehr ist es laut Tratter wünschenswert, dass Daten zum Wasser- und Stromverbrauch schon Verdachtsmomente zutage fördern. "Dann schreiben wir die betreffenden Personen zuerst einfach an", strich Tratter heraus.

„Genehmigungspflicht“ für gewerbliche Vermietungen

Diese Praxis sei vor allem aufgrund der 2016er-Gesetzesnovelle aussichtsreich, die eine Mitwirkungspflicht des Nutzers beinhalte und damit ebenjenen auch verpflichte, der Gemeinde Auskunft über die Nutzung zu geben, so der Landesrat. Bisher sei es aber schwer gewesen Verdachtsmomente mit Fakten zu belegen, ergänzte Ernst Schöpf, Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes. "Bisher konnten unsere Gemeindebeamten nur beispielsweise erheben, wie oft das Licht brannte", berichtete Schöpf.

Ein strengeres Auge will man mit dem Gesetz jedenfalls auf gewerbliche Vermietungen in städtischen Wohngebieten werfen - auch Online-Plattformen wie Airbnb sind davon erfasst. "Dort kommt es oft zu Nutzungskonflikten, zum Beispiel durch Müll oder Lautstärke", so Tratter. Mit einer diesbezüglichen "Genehmigungspflicht" - mit der Gesetzesnovelle wird eine Bewilligung durch die Baubehörde, also dem Bürgermeister, notwendig - soll darüber hinaus eine Steuerung möglich werden, die bis hin zur Untersagung der Nutzung geht.

Die Nutzungsuntersagung ist dann auch eine grundsätzliche Möglichkeit zur Eindämmung der Zahl von illegalen Freizeitwohnsitzen. "Aber auch fortlaufenden Strafen bis hin zur Höchststrafe sind möglich", gab der Landesrat Einblicke in die Praxis.

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