Skandal

Aufsicht schlampte bei Wirecard

Ob der Zahlungsdienstleister Wirecard die Insolvenz überleben kann, wird sich erst zeigen.
Ob der Zahlungsdienstleister Wirecard die Insolvenz überleben kann, wird sich erst zeigen.
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Der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat nicht nur für Management und Wirtschaftsprüfer ein Nachspiel. Auch die Arbeit der Finanzaufsicht wird nun hinterfragt.

Wien. Gerade einmal acht Tage dauerte der Zusammenbruch von Wirecard. Noch am 17. Juni war die Welt für die Aktionäre des deutschen Zahlungsdienstleisters weitgehend in Ordnung gewesen. Zwar war die Bilanz für 2019 schon mehrmals verschoben worden, und seit mehr als einem Jahr gab es Berichte der renommierten „Financial Times“, dass mit den Zahlen des Unternehmens etwas nicht stimme. Diese Vorwürfe wurden aber vom Unternehmen zurückgewiesen, und auch die Behörden fanden keine Auffälligkeiten. Die Wirecard-Aktie notierte noch bei über 100 Euro.

Doch nur einen Tag später – am 18. Juni – platzte die Bombe. Wirecard musste bekannt geben, dass die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) keine Nachweise über 1,9 Mrd. Euro gefunden haben, die angeblich auf asiatischen Treuhandkonten liegen. Der Kurs der Wirecard-Papiere sackte um über 60 Prozent ab.

Danach ging es Schlag auf Schlag: Noch am darauffolgenden Wochenende nahm der langjährige Wirecard-Chef, der Österreicher Markus Braun, seinen Hut. Wenige Tage später wurde er festgenommen und gegen eine Kaution von fünf Mio. Euro wieder auf freien Fuß gesetzt. Und wieder kurz darauf, am 25. Juni, musste Wirecard die Insolvenz anmelden. Inzwischen beläuft sich der Wert der Aktie auf etwas mehr als einen Euro.

Rechtliche Folgen

Ob das Unternehmen die Affäre überleben wird, ist noch nicht klar. Der neu eingesetzte Vorstand erklärte am Wochenende, dass eine Fortführung der Geschäfte auch „im besten Interesse der Gläubiger sei“. Operativ funktioniert das Geschäftsmodell von Wirecard ja und hat auch hohe Wachstumsaussichten. Das Unternehmen wickelt bargeldlose Zahlungen zwischen Händlern und Kreditkartenfirmen ab und profitiert vor allem vom zunehmenden Onlineshopping.

Sicher ist hingegen, dass der Skandal für eine ganze Reihe der handelnden Personen ein rechtliches Nachspiel haben wird. An vorderster Front natürlich Braun, der noch vor wenigen Monaten Teil des von Bundeskanzler Sebastian Kurz ins Leben gerufenen Beratergremiums Think Austria war. Er hatte sich vorige Woche selbst den Behörden gestellt.

Anders sein ebenfalls aus Österreich stammender ehemaliger Vorstandskollege Jan Marsalek. Dieser hat fluchtartig Europa Richtung Asien verlassen und soll derzeit in China untergetaucht sein. Aber auch der für Finanzen zuständige Vorstand Alexander von Knoop dürfte sich nun einige unangenehme Fragen stellen lassen müssen.

Ebenfalls im Kreuzfeuer der Kritik stehen die Wirtschaftsprüfer von EY, weil sie über Jahre hindurch Wirecard geprüft und nichts Auffälliges festgestellt haben. Die Prüfer wehren sich mit dem Argument, Opfer eines konspirativen Betrugs geworden zu sein.

Aber auch die Arbeit der Aufsichtsbehörden wird zunehmend hinterfragt. Denn laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ haben sie Wirecard trotz der zahlreichen Hinweise auf einen möglichen Bilanzbetrug nur mit minimalem Aufwand überprüft.

Nur ein Prüfer tätig

So soll in den vergangenen 16 Monaten nur ein einziger Mitarbeiter mit der Prüfung der Vorwürfe auf Bilanzmanipulation betraut gewesen sein, obwohl es schon Anfang 2019 einen konkreten Verdacht gab. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat demnach im Februar 2019 im Rahmen einer Wertpapierüberwachung einen Anlass dafür gesehen, den bereits damals schwerwiegenden Vorwürfen bei Wirecard nachzugehen.

Die Durchführung dieser Prüfung erfolgte jedoch laut geltendem deutschen Recht nicht durch die Bafin selbst, sondern durch die „Prüfstelle für Rechnungslegung“. Diese oft auch als Bilanzpolizei bezeichnete Prüfstelle soll jedoch mit zu wenig Personal und Ressourcen ausgestattet sein. Allerdings hätte die Prüfstelle auch externe Hilfe in Anspruch nehmen können, was anscheinend nicht geschah. Bis heute soll der Bericht dieser Sonderprüfung nicht vorliegen.

Als Konsequenz aus dem Skandal wird die deutsche Bundesregierung laut einem anderen Zeitungsbericht heute, Montag, die Zusammenarbeit mit der „Prüfstelle für Rechnungslegung“ kündigen. Der privatrechtlich organisierte Verein war seit 2005 im Auftrag der dem Finanzministerium unterstehenden Bafin für Sonderprüfungen bei börsennotierten Konzernen tätig. Ob diese Konstruktion im Nachhinein gesehen sinnvoll war, dürfte in den kommenden Wochen wohl noch zu heftigen Diskussionen führen. (jaz/Reuters/DPA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2020)

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