Maskenpflicht

Neue Corona-Regeln: Was ab Montag beachtet werden soll

In ganz Österreich gilt nun wieder Maskenpflicht im Handel
In ganz Österreich gilt nun wieder Maskenpflicht im HandelDie Presse/Clemens Fabry
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Ab heute gelten wieder verstärkte Corona-Maßnahmen in ganz Österreich. So gilt im Handel und bei Veranstaltungen wieder Maskenpflicht. Auch Kellner sind wieder mit Maske beim Gast.

Nach dem letzten Anstieg der Coronainfektions-Zahlen in Österreich, treten am Montag wieder bundesweite Maßnahmen in Kraft. Zusammenfassend gilt:

- Handel: Pflicht für Kunden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Handel:Pflicht für Personal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
(Außer es gibt eine Abtrennung, etwa durch eine Plexiglaswand)
- Pflicht für einen Mund-Nasen-Schutz bei Veranstaltungen
- Limitierung der Besucherzahlen von Veranstaltungen
(50 Personen ohne Sitzplätze, 1500 mit fixen Sitzplätzen - im Freien jeweils das Doppelte)
-Gastronomie: Pflicht für Kellner einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
-Schulen: Außerhalb des Klassenzimmers, sprich am Gang etc., gilt Pflicht für einen Mund-Nasen-Schutz

Die Regierung formulierte dabei ein paar Feinheiten aus: Die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nun wieder in allen Formen des Kundenkontakts, in der Gastronomie, bei Amtsbesuchen, Ausstellungen und Bibliotheken, in Sportstudios oder Schwimmbädern (wobei in Waschräumen und beim Sport selbst keine Maskenpflicht gilt). Bei Kulturveranstaltungen und Indoor-Sportveranstaltungen darf die Maske erst am Platz abgenommen werden. Gibt es keine fixen Sitzplätze, muss durchgehend Maske getragen werden.

Auch die Besucherzahlen von Veranstaltungen werden limitiert: Ohne fixe Sitzplätze sind indoor maximal 50 Gäste erlaubt, mit fixen Plätzen sind es 1500. Im Freien gilt ohne Sitzplatz die Maximalzahl von 100 Personen, mit fixen Plätzen sind 3000 Besucher erlaubt. Gastronomie bleibt bei Veranstaltungen erlaubt – zu Bedingungen wie in Lokalen. Hier gilt: Keine Konsumation im Stehen, also an Bars, beim Betreten und Verlassen des Lokals ist Maske zu tragen, am Sitzplatz selbst nicht. Das Personal hat durchgehend Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Personal in Geschäften – es sei denn, es wird etwa via Plexiglaswand-Trennung.

(Red.)

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