Eine Regelung des Arbeitens von zuhause aus, hängt laut der Arbeitsministerin von den Sozialpartnern ab.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat betreffend der geplanten Home-Office-Regelung den Ball an die Sozialpartner gespielt. Eine raschere Regelung der Arbeit von zu Hause sei von einer Einigung der Sozialpartner abhängig, sagte sie Sonntagabend in der „ZiB2“ des ORF-Fernsehens. Sie habe die Sozialpartner daher zu einem Treffen im Dezember eingeladen.
Zuletzt hatte die Arbeiterkammer dringend ein Homeoffice-Gesetz urgiert. Aschbacher hatte eine „nachhaltige Regelung“ ursprünglich erst für den Frühling in Aussicht gestellt.
Kein Rechtsanspruch, sondern Vereinbarungssache
Die Ministerin betonte, dass der Unfallversicherungsschutz auch im Home-Office gegeben sei und dass die Pendlerpauschale weiterbezahlt werde, „quasi als Aufwandsentschädigung“. Außerdem sei man in Österreich mit den Sozialpartnern übereingekommen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Home-Office gebe, sondern dass dies Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei.Nicht alles im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle, ist auch tatsächlich ein Arbeitsunfall. So wie ein nächtliches Hüttenunglück bei einem Betriebsausflug, wie der Oberste Gerichtshof nun entschied.
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Skifahren? „Vielleicht Tagesauflüge"
Zur umstrittenen Frage der Öffnung der Skigebiete meinte sie, vielleicht seien ja Tagesausflüge möglich. Jetzt müsse man zunächst die Corona-Infektionszahlen herunterbringen. Davon abhängig werde über den Wintertourismus entschieden. Die Beschäftigten im Tourismus könnten Kurzarbeit nutzen oder eine vom Bund geförderte Aus- und Weiterbildung machen.
Angesprochen darauf, dass Betriebe 80 Prozent Umsatzersatz bekommen, Arbeitslose aber nur 55 Prozent des letzten Einkommens als Arbeitslosengeld, verwies Aschbacher auf die zweite Einmalzahlung für Arbeitslose zwischen September und November, die gestaffelt bis zu 450 Euro betrage. Dadurch könne ein Ausgleich geschaffen werden, so die ÖVP-Politikerin.
(APA)