Die Verteilung der Corona-Impfstoffe darf nicht zu politischen Marketingzwecken missbraucht werden.
Man könnte meinen, die Privilegiendebatte ist Österreich in die Wiege gelegt worden. Die Privilegia minus und maius aus dem zwölften und 15. Jahrhundert verbürgten (Letzteres sogar als geschickte Fälschung) staatshistorisch relevante Sonderrechte für die damals herrschenden Dynastien. Und bis heute – aktuell an der Frage der Corona-Impfstoffverteilung – taucht der Begriff des Privilegs in politischen Diskussionen regelmäßig auf.
Die Verteilung der Impfstoffe ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Sachlichkeit und darf nicht den üblen Beigeschmack der Privilegienvergabe bekommen oder zu billigen politischen Marketingzwecken missbraucht werden.Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.
Ein leitender Gedanke der Gesellschaftsordnung ist das verfassungsrechtliche verbriefte Gleichheitsgebot, und demnach sind vor dem Staat alle Bürger gleich zu behandeln, es sei denn, eine sachliche Rechtfertigung erlaubt ein davon abweichendes Vorgehen.
Die Empfehlung des nationalen Impfgremiums nimmt dementsprechend eine nach sachlichen Kriterien gewichtete Reihung vor, nach welcher die zunächst mengenmäßig begrenzten Impfstoffe zu verteilen sind. Problematisch erscheint in der Empfehlung jene Fußnote, wonach in der höchst priorisierten Kategorie bei nur zwei und nicht bei allen Gruppen auch nahe Angehörige geimpft werden können, wenn ein Impfstoffverwurf droht. Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, die sachlich schwer nachvollziehbar ist, sie schafft zudem ein problematisches Hintertürchen.