Anfragen an Behörden sind künftig gratis, im Streitfall muss man Gerichtsgebühr zahlen. Sondervoten am VfGH hält Verfassungsministerin Karoline Edtstadler für „gut und richtig“.
Für die Regierung ist es ein wichtiges Zeichen in Richtung Transparenz. Andernorts herrscht die Sorge, dass die angekündigte Abschaffung des Amtsgeheimnisses in der Praxis gar nicht so viel wert sein könnte. Dazu kommt die Debatte zur Frage, ob Verfassungsrichter künftig sagen können sollen, wenn sie anderer Meinung sind als das Gremium. Aber was spricht für die Novelle bzw. welche Bedenken gibt es?