„Ibiza-Detektiv“ ausgeliefert, Proteste halfen nichts

In dieser Finca auf Ibiza wurde das für Heinz-Christian Strache verhängnisvolle Video gedreht.
In dieser Finca auf Ibiza wurde das für Heinz-Christian Strache verhängnisvolle Video gedreht. imago images / Reichwein
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Julian H. (40), der Drahtzieher des Ibiza-Videos, wurde von Berlin nach Österreich ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte der „Presse“ die „Übergabe“ des Security-Experten. Ihm wird Drogenhandel vorgeworfen.

Seit 10. Dezember war der mutmaßliche Regisseur des Ibiza-Videos, der Sicherheitsexperte Julian H. (vulgo: „Ibiza-Detektiv“), in der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit „eingekerkert“ – wie dies sein Berliner Anwalt, Johannes Eisenberg, ausdrückte. Nun ging die Auslieferung über die Bühne.

„Die Übergabe findet heute statt“, hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, der „Presse“ Dienstagnachmittag erklärt. Die Details waren der Anklagebehörde vorerst nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass H. bereits ab Mittwoch als U-Häftling in der Justizanstalt Wien-Josefstadt „sitzt“.

Die Vorgeschichte: H. ist mit einem gegen die Rückführung gerichteten Eilantrag gescheitert: Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte seinen Einspruch gegen die Entscheidung des 4. Strafsenats des Berliner Kammergerichts ab.

H. sieht sich in Österreich als „politisch Verfolgter“. Der Senat des Kammergerichts hatte aber die Auslieferung für zulässig erklärt. Im Beschluss des Verfassungsgerichts hieß es daraufhin: Julian H. habe „nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (. . .) erwartet.“

Wie berichtet, bezieht sich der von Österreich ausgestellte Haftbefehl zu einem Gutteil auf den Vorwurf des Kokainhandels – die Vorwürfe hinsichtlich des Ibiza-Videos spielen darin eine untergeordnete Rolle. Da in Deutschland, also in dem Land, das die Auslieferung prüfte, die Strafbarkeit bezüglich der heimlichen Herstellung bzw. der Veröffentlichung von Videoaufnahmen weniger streng ist als in Österreich, spielten bei der Rückführung des Verdächtigen eben andere Anschuldigungen eine stärkere Rolle. Etwa Drogenhandel.

Video sollte viel Geld bringen

H. hat diesen Vorwurf als Vorwand gesehen, um ihn zurückzuholen – und meinte eben, er werde in Österreich „politisch verfolgt“. Die von ihm eingebrachte Verfassungsbeschwerde ist in Berlin zwar noch anhängig (erledigt wurde nur der Eilantrag) – über sie kann aber auch nach der Auslieferung noch entschieden werden.

Vor der unfreiwilligen Rückkehr von H. hatte dessen Berliner Verteidiger angegeben, die Staatsanwaltschaft stelle dem Mann nach, „weil er mit dem Ibiza-Video die Kurz-Strache-Regierung gestürzt und die rechtsradikale FPÖ dezimiert hat.“ Dass die Videoproduktion nur der politischen Hygiene diente, darf aber schon allein deshalb bezweifelt werden, da ja das Video lange vor der Veröffentlichung bestimmter Passagen mehreren Personen unter der Hand zum Kauf angeboten worden war. Daran wiederum – und auch am Auslegen der Videofalle in einer Finca auf Ibiza war auch der Wiener Innenstadt-Anwalt M. beteiligt. Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.

H. ist nun als Auskunftsperson im Ibiza-U-Ausschuss vorgesehen. Im deutschen U-Ausschuss zum Wirecard-Bilanzskandal hat er vorigen Freitag bereits gesprochen. Vor einigen Monaten hat H. auch als via Videokonferenz zugeschalteter Zeuge in einem Strafprozess in Krems ausgesagt.

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