Wer eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, soll zudem sechs bis acht Monate auf eine Impfung warten. Diese dient dann quasi als „Auffrischung“ der Immunisierung.
Sollen Personen, die sich in der Vergangenheit mit dem Coronavirus angesteckt haben, gleich behandelt werden wie alle anderen (wie die sogenannte naive Bevölkerung), oder sollen sie erst später an die Reihe kommen, weil sie bereits über einen gewissen Schutz verfügen? Und wenn es soweit ist, genügt eine Teilimpfung oder sind für die vollständige Grundimmunisierung zwei Verabreichungen notwendig, wie das von den Herstellern der Impfstoffe empfohlen wird? Diese und andere Fragen beantwortet das Nationale Impfgremium, das zuletzt die Altersbeschränkung für den AstraZeneca-Impfstoff aufhob, in seinen aktuellsten „Anwendungsempfehlungen“.
Welche Vorgehensweise gilt nun für genesene Personen?
Die Empfehlung ist eindeutig. Wer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert war, braucht sich sechs bis acht Monate lang nicht impfen zu lassen, weil mehrere Studien belegen, dass diese Personen ausreichend Antikörper im Blut haben, um vor einer erneuten Ansteckung geschützt zu sein. Als Nachweis gilt im Übrigen ein PCR- oder nachträglicher Antikörpertest – also kein Antigentest, wobei positive Antigentests in Österreich ohnehin mittels PCR-Verfahren abgesichert werden. Ob die Infektion symptomfrei, mild, mittelschwer oder schwer verlief, spielt dabei keine Rolle.