Handelsgericht

Wahlkampfkosten: Urteil im Verfahren ÖVP gegen "Falter"

Das Handelsgericht sieht ÖVP „mit rund 55 Prozent unterlegen“. Der „Falter“ darf weiterhin schreiben, die ÖVP „bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“.

In dem von der ÖVP angestrengten Prozess gegen die Wiener Wochenzeitung "Falter" wegen des Vorwurfs der Wahlkampfkosten-Überschreitung 2019 gibt es ein Urteil. Das Handelsgericht Wien gibt der klagenden ÖVP darin zwar in einem Punkt Recht, in zwei weiteren aber nicht. "Die klagende Partei ist mit rund 55 Prozent unterlegen, hat jedoch mit 45 Prozent ihres Anspruches obsiegt", heißt es in dem Urteil.

Konkret muss der "Falter" die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung "vor dem Rechnungshof verbergen will" unterlassen und widerrufen. Allerdings darf der "Falter" weiterhin schreiben, dass "die ÖVP bewusst plane", die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und "bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht".

„Falter“ verweist auf „Tatsachensubstrat“, ÖVP spricht von Erfolg

Die Wiener Wochenzeitung sieht sich damit als Siegerin, wie in einem entsprechenden Bericht am Montag festgehalten wurde. Zum Vorwurf, die ÖVP habe die Öffentlichkeit getäuscht, weist der "Falter" auf eine Passage in dem 28-seitigen Urteil hin, wonach hier "entsprechendes Tatsachensubstrat vorliegt".

Die ÖVP feierte diese Entscheidung Montagabend in einer Aussendung ebenfalls als Erfolg. "Das Gerichtsurteil bedeutet einen Sieg der Volkspartei im Gerichtsverfahren. Ein zweiter Teil, wegen dem die Volkspartei den Falter geklagt hatte, wurde lediglich deswegen abgewiesen, weil das Gericht der Meinung ist, es handle sich um zulässige Wertungen und keine erwiesenen Tatsachen", erklärte ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior.

Dem "Falter" waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP - das war bereits bekannt gewesen - die Kostengrenze für den Wahlkampf massiv überschritten. Bekannt wurde aber durch den Bericht, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der "Falter" aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung. Sie beziffert ihre Wahlkampfausgaben mit 5,6 Millionen Euro.

(APA)

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