Asylverfahren

Innenministeriums-Beirat legt eigenen Kindeswohl-Bericht vor

Symbolbild: Asyl suchende Kinder
Symbolbild: Asyl suchende Kinderimago images/ZUMA Wire
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Der Beirat teilt einzelne Forderungen der Kindeswohlkommission von Irmgard Griss. Anders sieht er aber, dass das Kindeswohl in Asylverfahren "keine absolute Wirkung“ habe.

Einen eigenen Bericht zu Asylverfahren "unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Kindeswohls" legte am Dienstag der mit Juristen besetzte Beirat des Innenministeriums vor. Vereinzelt werden Forderungen der Kindeswohlkommission geteilt, zum Teil kommt man aber zu anderen Schlüssen und Gewichtungen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will die Ansätze der Kindeswohlkommission in ihrem eigenen Bereich "zügig angehen".

Der Beirat des Innenministeriums, bestehend aus den Jus-Professoren Walter Obwexer (Uni Innsbruck), Katharina Pabel (Wirtschaftsuniversität) und Andreas Wimmer (Uni Linz) unter Mitwirkung des emeritierten Zivilrechtlers Helmut Koziol, analysierte die gegenwärtige Rechtslage und gewichtet etwa das Thema Kindeswohl anders als die Kommission. So habe das Kindeswohl in Asylverfahren zwar "herausragenden Stellenwert", aber auch "keine absolute Wirkung". Einen gesonderten völkerrechtlichen, internationalen Schutz auslösenden Tatbestand "Kindeswohl" gebe es nicht.

"Verhalten der Eltern ... ist auch für das Kind relevant"

Lange Verfahrensdauern und entsprechende Integrationsschritte könnten eventuell auf die Nichteinhaltung rechtskräftiger Entscheidungen bzw. die Vereitelung von Abschiebeversuchen zurückzuführen sein, heißt es im Resümee. "Das Verhalten der Eltern hinsichtlich Bewusstseins des unsicheren Aufenthalts und des darauf aufbauenden Aufenthalts sowie der Integrationsschritte ist auch für das Kind relevant." Die Kommission war noch zum Schluss gekommen, dass laut Höchstgerichtsurteilen "Minderjährigen der objektiv unrechtmäßige Aufenthalt nicht im gleichen Ausmaß wie ihren Eltern zugerechnet werden kann".

In anderen Punkten werden im Beirats-Bericht Empfehlungen der Kommissionen aufgegriffen: So wird etwa angekündigt, das Kindeswohl künftig als eigenständigen Prüfungstatbestand in Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu etablieren. Bereits umgesetzt sei die Forderung, negative Bescheide mit Bezug zu Minderjährigen zwingend dem 4-Augen-Prinzip zu unterwerfen. Auch dem Beirat fehlen einheitliche Regelungen für eine Obsorgezuständigkeit in Bundesgrundversorgung.

Zadic sieht alle Ministerien gefordert

Zadic betonte in einer Aussendung, dass alle Ministerien für Verbesserungen in ihren Bereichen sorgen müssten. Die Vorsitzende der Kommission, Irmgard Griss, habe in ihrer Präsentation deutlich gemacht, dass "vor allem im Vollzug große Mängel bestehen und die wunden Punkte deutlich aufgezeigt".

Die Kinder- und Jugendsprecherinnen der SPÖ im National- bzw-Bundesrat verlangen in einer Aussendung, dass der Bericht der Kindeswohlkommission auch im Parlament behandelt wird. Nötig seien einzelne Gesetzesänderungen, "vor allem aber auch ein bewussterer und aktiverer Einsatz der Kategorie Kindeswohl in allen Verfahren und Entscheidungen". Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper sah ebenso das Kindeswohl im Gesetzesvollzug durch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und Bundesverwaltungsgericht zu wenig beachtet. "Schaffen es die Instanzen nicht, die Gesetze kinderrechtskonform zu vollziehen, müssen sie adaptiert und unmissverständlich ausformuliert werden."

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR verlangte wie auch die Bundesjugendvertretung, dass unbegleiteten Minderjährigen umgehend nach ihrer Ankunft Obsorgeberechtigte zur Seite gestellt werden. Derzeit geschehe dies meist erst, wenn sie zum Asylverfahren zugelassen werden. Für Unicef zeigt der Bericht der Kommission, dass ein "kinderzentrierter Ansatz kein Luxus, sondern Anspruch an alle Akteure und Akteurinnen ist, die über den rechtlichen Status von Kindern und Familien entscheiden".

Caritas und Diakonie mahnen zur Eile

Caritas und Diakonie mahnten die rasche Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ein. "Insgesamt deckt sich der Bericht mit den Erfahrungen der Caritas, dass internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen im Vollzug nur unzureichend und österreichweit vor allem uneinheitlich umgesetzt werden", so Caritas-Generalsekretärin Anna Parr in einer Aussendung. Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser betonte, dass Kinder keine "Anhängsel" ihrer Eltern seien." Sie dürfen nicht mit abgeschoben werden, weil ihren Eltern - aus welchen Gründen auch immer - kein Schutz in Österreich gewährt wird."

(APA)

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