Wohnungseigentum

E-Ladestation am Garagenplatz: Wer dazu schweigt, stimmt zu

Die private Ladestation soll für Wohnungseigentümer leichter realisierbar werden.
Die private Ladestation soll für Wohnungseigentümer leichter realisierbar werden.(c) imago/Jan Huebner (imago stock&people)
  • Drucken

Mehrheitsbeschlüsse sollen bald einfacher werden. Und das Verhindern bestimmter erwünschter Projekte schwieriger.

Wien. Eine Fotovoltaikanlage am Dach, eine E-Ladestation am privaten Autoabstellplatz: Wohnungseigentümer, die ihr Zuhause so ausstatten wollen, haben es nicht leicht – oft sogar schwerer als ein Mieter. Denn als Mieter braucht man dafür „nur“ die Erlaubnis des Hauseigentümers. Hat man eine Eigentumswohnung, muss man jedoch die Einwilligung aller anderen Eigentümer der gesamten Wohnanlage einholen.

Und das erweist sich oft als hoffnungsloses Unterfangen. Umso mehr, wenn viele Wohnungen vermietet sind: Meist kennt man dann gar nicht alle Kontaktadressen. Und die Hausverwaltung darf sie womöglich nicht weitergeben. Aber selbst wenn man es schafft, alle anzuschreiben, antworten einige wahrscheinlich nie – und blockieren damit das Projekt. Dann kann man zwar einen Gerichtsentscheid beantragen, der die fehlenden Zustimmungserklärungen ersetzt. Aber das schafft oft Unfrieden im Haus, weshalb viele dann lieber auf ihr Projekt verzichten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.