Laut Gesetz würden die Pensionen für das nächste Jahr um 1,8 Prozent steigen – diesen Wert veröffentlichte die Statistik Austria am Mittwoch. Doch die Regierung will auch heuer einen Sonderweg gehen.
Die Spiele sind eröffnet: Am Mittwoch veröffentlichte die Statistik Austria den durchschnittlichen Inflationswert für den Zeitraum August bis Juli 2021: Er liegt bei 1,8 Prozent. Das ist die Grundlage für die gesetzlich vorgesehene jährliche Pensionsanpassung. Demnach würden die Pensionen mit 1. Jänner 2022 um 1,8 Prozent steigen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Pensionen um die Inflation vor. In den vergangenen Jahren ist die Regierung aber stets einen Sonderweg gegangen und hat kleinere Pensionen überdurchschnittlich stark erhöht.
Die türkis-grüne Koalition hat bereits angekündigt, dass es auch dieses Mal eine „soziale Staffelung“ geben soll. Dazu braucht es einen eigenen Nationalratsbeschluss. Über die Details soll in den kommenden Wochen verhandelt werden. Auch in diesem Jahr sei wieder geplant, dass vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen stärker von einer Erhöhung profitieren, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Für Sozialminister Wolfgang Mückstein von den Grünen ist das Ziel, die Pensionen so zu erhöhen, dass Altersarmut reduziert wird.
Fixbetrag für höhere Renten
Auch im Vorjahr ist die Regierung vom Gesetz abgewichen und hat eine gestaffelte Pensionserhöhung beschlossen. Bezieher kleiner Pensionen hatten mit 1. Jänner mehr als die doppelte Inflationsabgeltung bekommen. Die zugrunde liegende Teuerung betrug 1,5 Prozent. Pensionsbezüge bis 1000 Euro brutto im Monat wurden um 3,5 Prozent angehoben. Bezüge bis 1400 wurden linear absinkend um 1,5 bis 3,5 Prozent erhöht. Pensionen zwischen 1400 und 2333 wurden um die Inflationsrate von 1,5 Prozent angehoben. Und Bezieher von Pensionen in Höhe von über 2333 Euro monatlich erhalten seither lediglich einen Fixbetrag von 35 Euro pro Monat dazu.
Die beiden Präsidenten des Seniorenrates, Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ) haben gefordert, dass alle Pensionen, also auch höhere, um die Teuerungsrate von 1,8 Prozent angehoben werden. Zusätzlich müsse es Mittel geben, um der Altersarmut spürbar entgegen zu wirken. Sie wollen rasch mit der Regierung in Verhandlungen treten.
Kostelka schlägt vor, bis zur Armutsgefährdungsgrenze von 1328 Euro im Monat eine doppelte Inflationsabgeltung zu gewähren, das wären 3,6 Prozent. Für darüber liegende Pensionen soll es eine Abschleifregelung bis auf die gesetzlichen 1,8 Prozent geben.
Soziale Staffelung umstritten
Eine außertourliche Erhöhung niedrigerer Pensionen ist allerdings umstritten: Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), hat sich unlängst gegen eine soziale Staffelung bei der Pensionsanpassung ausgesprochen. Denn das würde das Versicherungsprinzip aushebeln und das Vertrauen in die Pensionen insgesamt untergraben, sagte er. (APA/red.)