Mord

Pongauer Promi-Wirt erstochen: 14 Jahre Haft für Witwe bestätigt

Der Verteidiger der Frau hatte einen Freispruch beantragt, da es sich bei dem Vorfall im März 2019 „um einen Unfall" gehandelt habe.

Eine 32-jährige Angeklagte soll ihren Mann, einen Pongauer Promi-Wirt, im Streit am 3. März 2019 erstochen haben. Im Jänner 2021 wurde die Witwe dann bei einem wiederaufgerollten Prozess von einem Geschworenengericht in Salzburg wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Heute, Montag, hat das Oberlandesgericht Linz das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Die junge Witwe beteuerte stets ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem am 21. Jänner am Landesgericht Salzburg gesprochenen Schuldspruch wegen Mordes und der unbedingten Haftstrafe von 14 Jahren einverstanden erklärt und keine Rechtsmittel angemeldet. Verteidiger Kurt Jelinek, der einen Freispruch beantragt hatte, betonte, dass es sich bei dem Vorfall im März 2019 um einen Unfall gehandelt habe. Er brachte volle Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe ein.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen. Deshalb wurde am heutigen Montag ausschließlich über die Strafe verhandelt. Weil aber nur der Verteidiger berufen hatte, konnte die Strafe nicht weiter erhöht, sondern entweder bestätigt oder herabgesetzt werden. Die 14 Jahre Haft wurden bestätigt. "Die lange Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren wäre meiner Meinung nach ein weiterer Milderungsgrund gewesen", sagte Jelinek nach der Berufungsverhandlung.

„Stich in die Brust nicht bemerkt"

Wie der Verteidiger bei den beiden Prozesses am Landesgericht Salzburg ausführte, habe der 57-jährige Wirt während eines Beziehungsstreites in der Hotelküche die Hand seiner Frau genommen, in der sie ein Küchenmesser zum Zubereiten einer Jause gehalten habe, und das Messer gegen seinen Oberkörper gerichtet, um sie zu erschrecken. Sie habe den Stich in die Brust nicht bemerkt, erklärten der Verteidiger und seine Mandantin. Der Wirt starb an inneren Verletzungen.

Der Prozess war im Jänner dieses Jahres komplett neu aufgerollt worden. Die Geschworenen befanden die bisher unbescholtene Rumänin einstimmig des Mordes für schuldig. Die Wiederholung war notwendig geworden, weil der OGH die erste Verurteilung der Frau vom 4. Dezember 2019 wegen eines Formalfehlers aufgehoben hatte. Damals war sie wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Bedingter Vorsatz reicht für Mord aus

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft blieb bei den Prozessen stets die gleiche. Wenn jemand ein 26 Zentimeter langes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern mit einer heftigen Bewegung in den Brustbereich eines anderen steche, also dorthin, wo sich lebenswichtige Organe befinden, dann nehme man in Kauf, dass das Opfer tödliche Verletzungen erleidet, sagte Staatsanwältin Elena Haslinger. "Für die Begehung des Mordes genügt ein bedingter Vorsatz."

Der Anwalt der Angeklagten betonte hingegen, dass es kein Motiv für einen Mord gebe. "Ihr Mann war alles, was sie in ihrem Leben gehabt hat." Zu dem Beziehungsstreit in der Küche kam es nach einem langen Arbeitstag. Das Ehepaar hatte zuvor Alkohol konsumiert, der Wirt auch Kokain.

(APA)

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