Der Mediator

Prügel vom und für den Wiener Boulevard

Wie weit ging denn die mutmaßliche Zweckgemeinschaft von Sebastian Kurz (li.) und Wolfgang Fellner? Fragt sich Österreich derzeit.
Wie weit ging denn die mutmaßliche Zweckgemeinschaft von Sebastian Kurz (li.) und Wolfgang Fellner? Fragt sich Österreich derzeit.(c) Andreas Tischler / picturedesk.com (Andreas Tischler)
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Der türkise Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt ab. Die größten Zeitungen des Landes fieberten seinem Sturz entgegen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es mutmaßlich neben dem Skandal der Volkspartei einen Medien-Skandal gibt.

Die weisen Rolling Stones singen es seit 1967: „Who wants yesterday's papers?“ Diese Frage hat in interessanten Zeiten besonderes Gewicht. Also heißt es für den Mediator heute aufpassen. Wenn dieser Text gedruckt wird, könnte Kanzler Kurz schon Geschichte sein, weil Rot und Blau, Neos und Grün eine Doppelhochzeit vorbereiten. Deshalb soll hier nicht darüber spekuliert werden, wer die rasch gealterte neue Volkspartei wieder fit macht, wer den Kanzler besser kann als Kurz. Blicken wir zurück, was Österreichs Boulevard in den vergangenen Tagen so getrieben hat, als die Nation in den Krisenmodus fiel. Immerhin tragen dessen Geschäftsmodelle wohl auch eine gehörige Teilschuld an der Misere. Natürlich steht das, so wie all das Folgende hier, unter dem schützenden Wort „mutmaßlich“.

Zehn Jahre Haft. Wie hat die größte Zeitung des Landes, Königin der staatlich-halbstaatlich stattlich geförderten Anzeigenkunden, die letzten Tage erlebt, die die Wiener Welt erschütterten? „Razzia im Kanzleramt“ titelte die „Kronen Zeitung“ am Donnerstag. Für Sebastian Kurz werde es immer enger: „Seine engsten Berater im Visier der Justiz.“ Die Vorwürfe: Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Zu den Beschuldigten zählten auch „die Brüder Wolfgang und Helmuth Fellner, die mutmaßlichen medialen Profiteure“. Sie sollen für „Medienkooperationen“ der ÖVP im Gegenzug „einen Vorteil angeboten und gewährt haben“, lautet der Verdacht für die „Krone“, die darauf hinweist, dass für die angeführten Delikte bis zu zehn Jahre Haft drohten.

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