Tarifstufen

Steuerentlastung kommt früher

Harmonischer Auftritt nach dem ersten Ministerrat in neuer Besetzung: Vizekanzler Kogler (Grüne), Bundeskanzler Nehammer, Finanzminister Brunner (beide ÖVP; v.l.n.r.):
Harmonischer Auftritt nach dem ersten Ministerrat in neuer Besetzung: Vizekanzler Kogler (Grüne), Bundeskanzler Nehammer, Finanzminister Brunner (beide ÖVP; v.l.n.r.):(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Die Regierung zieht die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe vor, dafür fällt sie geringer aus.

Wien. Eigentlich sollte die zweite Lohnsteuerstufe im Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent sinken, die dritte im Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent. Doch Steuerberater und Firmen klagten im Zuge des Begutachtungsverfahrens: Eine Senkung der Tarifstufen mitten im Jahr sei nur sehr aufwendig abzurechnen.

Die Regierung hat zugehört und reagiert. Mit der am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Ökosteuerreform werden die Steuersenkungen vorgezogen, fallen dafür aber geringer aus: Statt im Juli 2022 wird die zweite Tarifstufe bereits ab Jänner 2022 gesenkt, allerdings nicht auf 30 Prozent, sondern auf 32,5 Prozent. Für die dritte Stufe gilt: vorgezogene Senkung ab 1. Jänner 2023 (statt Juli 2023) auf 41 statt auf 40 Prozent.

Der Mischsteuersatz bringt auf das Jahr gerechnet die gleiche Entlastung. Nach diesem ersten Jahr werde der Steuersatz aber wie geplant ab 2023 in der zweiten Tarifstufe auf 30, in der dritten Tarifstufe ab 2024 auf 40 Prozent sinken, betonte man im Büro von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Neben dem einmaligen Teuerungsausgleich gibt es in der Ökosteuerreform zusätzliche Maßnahmen für Geringverdiener, die ausgeweitet wurden. Der ursprüngliche Plan, mit einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge die niedrigen Einkommen zu entlasten, war von den Sozialversicherungen kritisiert worden. Nun soll dieses Ziel über den bereits bestehenden Sozialversicherungsbonus erreicht werden, der von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht wird. Für Pensionisten wird der Absetzbetrag auf 825 bzw. 1214 Euro angehoben (bisher 600 und 964 Euro). Die Entlastung wird bereits für das Jahr 2021 gelten, nicht erst für 2022, wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen.

Der Anspruch auf den Kindermehrbetrag (450 Euro pro Kind und Jahr für Geringverdiener) gilt nun auch bei einem ganzjährigen Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Pflegekarenzgeld. Unverändert bleibt der Familienbonus, der ab Juli 2022 von 1500 auf 2000 Euro pro Kind erhöht wird. Der Steuerabsetzbetrag gilt aber nur bis zum 18. Lebensjahr, dann fällt er – unabhängig davon, ob die Kinder etwa als Studenten noch Anspruch auf Familienbeihilfe haben – auf lediglich 650 Euro.

Lob von Sozialpartnern

Mit zahlreichen weiteren kleineren Änderungen wird auf die vielen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren reagiert, etwa mit einer Vereinfachung des Körperschaftsteuersatzes bei Gruppen und mit einer Klarstellung, dass die steuerfreie Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern bis zu 3000 Euro pro Jahr bei unternehmensrechtlicher Gewinnermittlung auf das Ebit statt auf den Vorjahresgewinn abgestellt ist.

Die Koalitionsvertreter verkündeten die Änderungen nach dem ersten Ministerrat mit dem neuen ÖVP-Regierungsteam betont harmonisch. Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer bedankte sich bei Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler, der sich wiederum beim Koalitionspartner bedankte. Verantwortet wird die angepasste Steuerreform von einem Finanzminister, der in die ursprünglichen Verhandlungen nur am Rande eingebunden war. Sie fanden maßgeblich unter Brunners Vorgänger, Gernot Blümel, statt.

Die Entlastung macht kumuliert bis 2025 18 Milliarden Euro aus. Arbeiterkammer und Gewerkschaft lobten die Anpassungen, ebenso die Wirtschaftskammer, die aber eine weitere Senkung der Abgabenquote forderte.

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