Nationalrat

"Gesetzesbruch": FPÖ bringt Ministeranklage gegen Gewessler ein

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne)
Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) APA/ROLAND SCHLAGER
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Scharfe Kritik am Vorgehen rund um Straßenbauprojekte kam auch aus der SPÖ. Die Ministerin habe die Gesetze einzuhalten, die der Nationalrat beschließe, hieß es.

Die FPÖ hat im Nationalrat eine Ministeranklage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) beantragt. Anlass ist der von ihr angeordnete Stopp wichtiger Straßenbauprojekte wie Lobautunnel oder Klagenfurter Schnellstraße. Auch die SPÖ übte scharfe Kritik und mahnte die Ministerin, sie habe die Gesetze einzuhalten, die der Nationalrat beschließt.

"Klaren Gesetzesbruch" hielt FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker der grünen Ministerin vor. Denn Lückenschluss der S1 und Lobau-Tunnel, Errichtung der Traisental Schnellstraße S34, der Marchfeld Schnellstraße S8 oder der Vollausbau der Klagenfurter Schnellstraße S37 seien im Bundesstraßengesetz fixiert.

Es sei die Aufgabe einer Ministerin, die vom Parlament beschlossenen Gesetze einzuhalten, merkte der frühere SPÖ-Verkehrsminister Alois Stöger an. Zudem sei die Ministerin Eigentümervertreterin und nicht Eigentümerin der ASFINAG (das seien alle Österreicher) - und habe somit auch dort das vorzubringen, was der Nationalrat mit einem formalen Beschluss vorgegeben hat.

Leise Kritik auch vom Koalitionspartner

Leise Kritik kam auch vom Koalitionspartner: Lukas Brandweiner richtete an Gewessler die Bitte, in Straßenbaufragen ebenso Gespräch und Zusammenarbeit - auch mit der Opposition und den Ländern - zu suchen wie sie es etwa beim Klimaticket getan habe.

Lukas Hammer (Grüne) wertete es in einer Aussendung als "bezeichnend, dass jetzt, wo durch Ministerin Gewessler der Klimaschutz endlich ernst genommen wird, Kinder, Wissenschafter*innen und auch die Klimaministerin selbst mit Klagen bedroht werden. Es ist das letzte Aufbegehren der Verteidiger eines fossilen Beton-Zeitalters".

Mit einer Ministeranklage gegen Gewessler ist freilich nicht zu rechnen. Denn dafür bräuchte es eine Mehrheit. Abgestimmt wird über diesen Antrag am Donnerstag noch nicht, er wird vorerst einmal dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Anlass für die Diskussion gab der Beschluss des ÖBB-Rahmenplanes. Die Verkehrsministerin kann damit für die Finanzjahre 2022 bis 2027 budgetäre Vorbelastungen im Umfang von insgesamt 46,6 Milliarden Euro für den Bund zu übernehmen. 38,6 Mrd. davon entstehen durch Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans und acht Milliarden durch Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung.

(APA)

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