Justiz

Worum es in der Causa Wolf geht

Sebastian Kurz wollte Siegfried Wolf (l.) zum Aufsichtsratschef der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag machen.
Sebastian Kurz wollte Siegfried Wolf (l.) zum Aufsichtsratschef der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag machen.(c) Starpix / picturedesk.com (Starpix)
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Ein ungewöhnlicher Steuernachlass für den Unternehmer Siegfried Wolf wirft Fragen auf. Die WKStA ermittelt unter anderem gegen den früheren Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid.

Siegfried Wolf gehört spätestens seit der Übernahme des MAN-Werkes in Steyr zu Österreichs Top-Industriellen – und er hat enge Kontakte in die Politik, auch zur ÖVP. So ist bekannt, dass Sebastian Kurz ihn zum Aufsichtsratschef der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag machen wollte. Dieser enge Konnex macht die Ermittlungen brisant, die am Montag aufgrund von Recherchen des „Falter“ bekannt geworden sind und die zu mehreren Hausdurchsuchungen geführt haben. Im Mittelpunkt steht wieder einmal Thomas Schmid, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium: Er soll beteiligt daran sein, dass Wolf ungerechtfertigterweise eine Steuerschuld erlassen wurde. Alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe.

1. Worum geht es bei der Steuernachzahlung von Wolf?

Der Unternehmer, der seine Karriere als Werkzeugmacher begann, dann beim Magna-Konzern von Frank Stronach bis an die Spitze aufstieg und später beim russischen Oligarchen Oleg Deripaska tätig war, daneben aber auch eigene unternehmerische Tätigkeiten verfolgte, hat sich im Lauf seines Lebens ein beträchtliches Vermögen erarbeitet. Einen Teil seines Einkommens erwirtschaftete er in der Schweiz – und das bildete den Ausgangspunkt seiner Probleme mit der Finanz: 2006 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geändert: Davor galt die „Befreiungsmethode“, das Schweizer Einkommen musste nur in der Schweiz versteuert werden. Danach war das Schweizer Einkommen auch in Österreich steuerpflichtig, die in Schweiz bezahlte Steuer wurde angerechnet. Wolf und seine Steuerberater dürften die Änderung übersehen haben, auch dem Finanzamt fiel das nicht auf. Erst Jahre später bemerkte die Finanz den Fehler und stellte für die Jahre 2006 bis 2011 eine Nachforderung von sieben Millionen Euro – inklusive Strafzinsen von 686.000 Euro.

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