Pandemie

Edtstadler zu Impfpflicht: "Strafe darf nicht zu niedrig sein"

 Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)imago images/SEPA.Media
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Das türkis-grüne Vorhaben sei mit EU-Recht vereinbar, betont die Verfassungsministerin. Denn: „Wir wollen uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown hangeln.“

Die geplante Impfpflicht in Österreich ist Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zufolge mit EU-Recht vereinbar. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom April 2021, das sich auf eine Beschwerde aus Tschechien wegen der Impfpflicht von Minderjährigen bezog, klargestellt, dass diese Impfpflicht rechtskonform ist", sagt die frühere Richterin in einem Interview mit der deuten Zeitung "Welt“ vom Montag.

"Der Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, kann also auch durch eine Impfpflicht gerechtfertigt sein", wird Edtstadler zitiert. Und weiter: Ihrer Ansicht nach sei es wichtig, dass die Impfpflicht auch "verhältnismäßig" sei. "Unsere Überlegung war: Wir wollen uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown hangeln - was ja auch eine massive Einschränkung von Grundrechten bedeutet - und setzen stattdessen auf eine hohe Durchimpfungsrate."

„Ziel ist in dem Fall der Gesundheitsschutz“ 

Edtstadler nannte in dem Interview noch andere Voraussetzungen für die Impfpflicht, die erfüllt seien. "Das Ziel muss klar definiert sein. Ziel ist in dem Fall der Gesundheitsschutz und der Erhalt einer funktionierenden Gesundheitsversorgung." Die dritte Voraussetzung für eine Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht laute: "Es muss ein wirksames Mittel geben, das heißt, die Impfung muss wirken."

Auf die Frage der Zeitung, ob sich denn gar nicht absehen lasse, ob der im Herbst zur Verfügung stehende Impfstoff auch wirklich wirke und eine neue Corona-Herbstwelle verhindert werden könne, antwortete die Europaministerin: "Natürlich wissen wir heute nicht, was das Virus noch mit uns vorhat und ob es weitere Varianten geben wird. Das müssen wir ständig evaluieren. Sollte die nächste Virusmutation im Herbst beispielsweise weniger gefährlich sein als die aktuelle Omikron-Variante, so müssen wir reagieren. Eine rasche Reaktion auf die äußeren Umstände könnte mit Hilfe einer sogenannten Verordnungsermächtigung geschehen, die vom Parlament gebilligt werden muss. Damit sind wir maximal flexibel."

Nach Angaben von Edtstadler sind Strafen zur Durchsetzung der Impfpflicht notwendig: "Dabei darf die Strafe nicht zu niedrig sein, damit sie auch ernst genommen wird. Sie darf aber auch nicht zu hoch sein, damit sie nicht noch mehr Widerstand bei den Betroffenen erzeugt". Die Strafe bei Verstößen gegen die Impfpflicht werde in Österreich auch von der Höhe des Einkommens abhängen, die Höchststrafe soll 3600 Euro betragen. "Das ist aus Sicht der Regierung angemessen."

(APA)

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