Die Politik baut Hürden für Leute ein, die Einspruch erheben. Das ist rechtlich heikel.
Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, muss künftig mehrfach pro Jahr Strafen fürchten. Wer die im Schnellverfahren ausgestellte Strafverfügung akzeptiert, zahlt jeweils maximal 600 Euro Strafe. Wer Einspruch erhebt und scheitert, muss mit bis zu 3600 Euro Buße rechnen. Und das ist nicht das einzige Hindernis, das sich die Politik in ihrem Gesetzesplan ausgedacht hat, um die Zahl der Einsprüche von Impfgegnern zu begrenzen. Aber ist es in Ordnung, Personen höhere Strafen anzudrohen, weil diese ihr Recht verfolgen?
„Es gibt mehrere Argumente, die die Verfassungskonformität in Zweifel ziehen“, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck. Bei der Impfpflicht gehe es ja nicht wie im Straßenverkehr um eine Organstrafverfügung, bei deren Nichteinzahlung das eigentliche Strafverfahren (mit möglicherweise höheren Bußen) erst beginnt. Sondern es ist von Anfang an eine Strafverfügung vorgesehen, nur dass die Strafdrohung steigt, wenn man Einspruch erhebt. „Das ist gleichheitsrechtlich problematisch“, meint Bußjäger zur „Presse“, weil Impfgegner damit schlechter behandelt werden als andere Verwaltungsstraftäter.