Postenschacher

Finanzamt Braunau: Oberösterreichs SPÖ will Neuausschreibung

Michael Lindner
Michael Lindner APA/WERNER KERSCHBAUM
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Die Besetzung werfe ein schlechtes Licht auf den Wirtschaftsstandort Oberösterreich, argumentiert der neue SPÖ-Vorsitzende Michael Lindner. Das Finanzministerium hingegen sieht "keine Grundlage" für eine Neuausschreibung.

Nach Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau 2017 fordert der geschäftsführende oberösterreichische SPÖ-Vorsitzende Michael Lindner die Neuausschreibung des Postens. Die Besetzung werfe ein schlechtes Licht auf den Wirtschaftsstandort Oberösterreich. "Herr Stelzer, beenden Sie den türkisen Postenschacher!", appellierte er in einer Presseaussendung am Mittwoch direkt an den ÖVP-Landeshauptmann.

Es gehe um den guten Ruf Oberösterreichs, den es zu schützen gelte, insistierte Lindner. Er erneuerte auch die Forderung an August Wöginger, er möge selbst unverzüglich für Aufklärung sorgen und im Immunitätsausschuss des Parlaments selbst um seine Auslieferung ersuchen. Diese hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montag beantragt.

Das Finanzministerium sieht hingegen "keine Grundlage" für die Forderung Lindners nach einer Neuausschreibung. Begründet wird die Ablehnung damit, dass "einerseits die Finanzämter unter der Leitung des Finanzamt Österreich aufgegangen sind und andererseits die betroffene Person mittlerweile nicht mehr an der gegenständlichen Dienststelle, sondern an einer anderen beschäftigt ist", wie es aus dem Finanzministerium am Mittwoch hieß.

„Parteipolitisch motivierter Besetzungswunsch“ 

Wöginger soll im Zuge der Neubesetzung beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, interveniert und "seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck" verliehen haben, somit besteht für die WKStA der Verdacht auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Wöginger betonte in einer Stellungnahme, "zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission" genommen zu haben.

Die damals unterlegene Bewerberin hat die Postenbesetzung juristisch bekämpft und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht - die Finanzbeamtin sei die bestgeeignete Kandidatin gewesen. Daraufhin erstattete sie Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Linz. Ob Wöginger ausgeliefert wird, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrates.

(APA)

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