Gläserne Parteikassen

"Vollumfassende Transparenz": Koalition präsentiert Reform der Parteifinanzen

Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) bei der Präsentation des Entwurfs für ein neues Parteiengesetz.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) bei der Präsentation des Entwurfs für ein neues Parteiengesetz.APA/ROLAND SCHLAGER
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Das heute präsentierte Transparenzpaket soll mehr Licht in die Parteikassen bringen. Der Rechnungshof bekommt dafür umfassende Einschaurechte, Regeln für Parteispenden sollen verschärft und Sanktionen erhöht werden.

Die Koalition hat sich auf die seit langem geplanten neuen Regeln zur Parteienfinanzierung geeinigt. Die Eckpunkte waren bereits im Regierungsprogramm festgehalten, am Montag nannten Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger die Details. Die Reform soll vor allem mehr Licht in die Parteikassen bringen, die „gläsernen Parteikassen“ waren ursprünglich ja bereits für 2020 angekündigt worden.

Vor allem soll es durch die Reform „faire Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb aller politischen Parteien“ geben, betonte Ottenschläger bei einer Pressekonferenz im Anschluss an Gespräche mit den Oppositionsparteien. Maurer ergänzte: „Mit der Reform kommt das, was viele Jahre gefordert wurde: Der Rechnungshof (RH) musste bisher glauben, was die Parteien ihm vorlegen, er hatte keine Befugnisse, selbst zu prüfen.“ Das werde nun geändert.

Kontroll- und Einschaurechte für den Rechnungshof

Was bedeutet das konkret? Der Rechnungshof bekommt direkte Kontroll- und Einschaurechte und darf jederzeit von sich aus aktiv werden. Bei „Ungereimtheiten" im Rechenschaftsbericht oder bei „begründetem Verdacht“ soll der Rechnungshof von sich aus tätig werden, Berichte einfordern oder „im Zweifelsfall auch vor Ort prüfen, ob alles korrekt ausgewiesen wurde“, präzisierte Maurer. Ottenschläger verglich dies mit einer „Steuerprüfung wie für jedes Unternehmen auch“.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien und dem RH könne künftig der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Zudem werde ein eigener „Wahlwerbungsbericht“ eingeführt, um nicht erst Monate bis Jahre nach einem Urnengang über die Ausgaben sowie Spenden Bescheid zu wissen.

Schärfere Regeln für Parteispenden

Außerdem soll es schärfere Regeln für Parteispenden geben. Zuwendungen in der Höhe von bis zu 150 Euro müssen nicht namentlich erfasst werden, höhere hingegen sehr wohl. Namen und Spendenhöhe müssen dem RH gemeldet werden, werden aber nicht publik. Spenden zwischen 500 und 7500 Euro verlangen den Namen und die Summe samt Meldung an den Rechnungshof sowie die Veröffentlichung beider Angaben im Rechenschaftsbericht. „Wir harmonisieren – mehr oder weniger wird jede Spende quartalsmäßig veröffentlicht“, fasste Ottenschläger zusammen.

„Wir schaffen eine ganzjährige Spendentransparenz“, pflichtete Maurer bei, „jedes Quartal soll es die Möglichkeit geben, zu sehen, wie viel an Spenden die Partei von wem erhalten hat.“ Darüber hinaus kündigte sie an, dass das „Spendenverboterweitert“ werde und zwar auf Unternehmen mit direkten oder indirekten Beteiligungen der öffentlichen Hand „ab einer Bagatellgrenze von zehn Prozent“. Man werde nun Gespräche führen, um eine möglichst breite Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg zu finden. Ziel sei, bis zum Sommer zu einer Beschlussfassung zu kommen.

Zur Wahlkampfkostenobergrenze: Die Strafen für deren Überschreitung (derzeit liegt die Wahlkampfkostengrenze bei 7,2 Millionen Euro) seien in der Vergangenheit zu niedrig und damit nicht abschreckend gewesen, räumte Maurer ein. Das ändere sich nun. Parteien, die sie überschreiten, könnten künftig „saftige“ Millionenstrafen berappen müssen. Generell drohen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz künftig höhere Strafen. Wenn der Rechenschafts- oder Wahlkampfbericht nicht abgegeben wird, können bis zu 50.000 Euro anfallen. In weiterer Folge könnte auch die Parteienförderung einbehalten werden.

„Wollen Lücken schließen - und ein faires System"

Für die Reform brauchen die Koalitionsfraktionen die Zustimmung der SPÖ oder der FPÖ, da eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. „Selbstverständlich ist es unser Ziel, das Gesetz mit möglichst breiter Mehrheit zu beschließen“, so Maurer. Vor diesem Hintergrund haben ÖVP und Grüne ihren Vorschlag zunächst den Oppositionsfraktionen vorgestellt. In den nächsten Wochen sind weitere Gespräche und Verhandlungen geplant - „natürlich auch mit Margit Kraker“, so die Grünen-Chefin. Die Rechnungshofspräsidentin hatte vergangenen Herbst selbst einen Entwurf für schärfere Parteientransparenz ausarbeiten lassen, nachdem jener der Regierung lange auf sich warten ließ. Margit Kraker bezeichnete den am Montag vorgelegten Entwurf bereits als „wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Kontrolle". Gleichzeitig äußerte sie die Hoffnung, dass auch die Oppositionsparteien den Reformschritt absegnen werden. „Wir brauchen eine neue Transparenzkultur in Österreich", betonte die Rechnungshofpräsidentin.

Dies wurde auch von Sigrid Maurer als Ziel genannt. Durch die Reform sollen alle vorhandenen Lücken geschlossen „und sichergestellt, dass Parteien nicht abhängig sind von Großspendern“, so die Grünen-Klubobfrau. Und weiter: „Wir wollen ein faires System, das allen Parteien die gleichen Chancen bietet. Und das erreichen wir durch Transparenz.“

(Red.)

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