300 Euro

Beihilfe für Studierende: Wer einen Corona-Bonus erhält

Im Herbst soll die Studienbeihilfe generell erhöht werden.
Im Herbst soll die Studienbeihilfe generell erhöht werden. Die Presse/Clemens Fabry
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Die Auszahlung des Corona-Bonus beginnt. Die rund 300 Euro werden automatisch überwiesen - aber wer ist bezugsberechtigt?

Bezieher von Studienbeihilfe oder eines Mobilitätsstipendiums erhalten in den nächsten Tagen ihren Corona-Bonus in der Höhe von 300 Euro ausbezahlt. Die Einmalzahlung wird automatisch zusätzlich zur Überweisung des Monatsbetrags der Beihilfe überwiesen, ein eigener Antrag dafür ist nicht nötig. Insgesamt erhalten rund 50.000 Studierende den Betrag, damit werden rund 15 Millionen Euro aufgewendet.

Bezugsberechtigt ist, wer im November 2021 Anspruch auf eine Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium hatte. Waren ursprünglich 150 Euro dafür vorgesehen, wurde dieser Betrag später auf das Doppelte angehoben.

"Erst die Corona-Pandemie, jetzt die Teuerung - das ist auch für Studierende deutlich spürbar", meinte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung. "Umso wichtiger ist es, jene, die ohnehin auf finanzielle Hilfe im Studium angewiesen sind, in der aktuellen Situation mit einer zusätzlichen Einmalzahlung zu unterstützen."

Berechnungsmethode wird umgestellt

Im Herbst soll dann die Studienbeihilfe selbst erhöht werden. Angestrebt wird ein Plus von acht bis zehn Prozent und damit der Ausgleich der Inflation seit der letzten Beihilfenerhöhung vor fünf Jahren. Dafür wurden bereits im Vorjahr 20 Millionen Euro budgetiert - was allerdings nicht für eine komplette Valorisierung ausreicht, räumte Polaschek in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ zuletzt ein. Dafür brauche es zusätzliche Budgetmittel.

Außerdem soll die Berechnungsmethode umgestellt und vereinfacht werden. Derzeit wird dabei von einer Höchststudienbeihilfe ausgegangen, von der je nach Lebensumständen diverse Beträge abgezogen werden. Künftig soll es ein modulares System mit einem Grundbetrag und unterschiedlichen Erhöhungsbeträgen geben.

(APA)

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