Verbandsklagen

Wer künftig auch über den Datenschutz wacht

Gegen Datenschutzverstöße dürfen auch Verbraucherschutzverbände vorgehen.
Gegen Datenschutzverstöße dürfen auch Verbraucherschutzverbände vorgehen.(c) Marin Goleminov
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Verbraucherschutzverbände dürfen von sich aus gegen mutmaßliche Datenschutzverstöße vorgehen, entschied der EuGH. Die Zahl der Verfahren wird damit wohl steigen.

Wien. Wo kein Kläger, da kein Richter – darauf läuft es bei Datenschutzverletzungen nach wie vor oft hinaus. Das könnte sich bald ändern: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Fall aus Deutschland macht nun den Weg für Verbraucherschutzorganisationen frei, wegen Verstößen gegen die DSGVO von sich aus Verbandsklagen einzubringen (C-319/20).

„Damit gibt es jetzt neben der Datenschutzbehörde faktisch eine weitere Instanz, die die Einhaltung der DSGVO durch die Unternehmen überwacht“, sagt Peter Lohberger, Datenschutzexperte bei Taylor Wessing in Wien, zur „Presse“. Die Zahl der Verfahren, bei denen es (auch) um Datenschutz geht, wird damit wohl bald deutlich ansteigen.

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