„Menstruationsurlaub“

Abtreibungsgesetz in Spanien abgesegnet: Was kommt - und was nicht

In Spanien ermöglicht ein neues Gesetz freie Tage bei starken Regelschmerzen.
In Spanien ermöglicht ein neues Gesetz freie Tage bei starken Regelschmerzen.© Getty Images/Nick Kee Son
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In Spanien wurde in den vergangenen Tagen über eine Reform des Abtreibungsgesetzes debattiert. Am Dienstag wurden Teile davon abgesegnet. Was kommen soll - und was nicht.

Am Dienstag wurde der ausgearbeiteter Gesetzentwurf dem Ministerrat vorgelegt. Neben einem bezahlten Urlaub im letzten Monat der Schwangerschaft, einer Senkung der Steuer auf Hygieneprodukte und einem erleichterten Zugang zu Abtreibungen sieht der Entwurf des neuen Abtreibungsgesetzes erstmals auch zusätzliche Urlaubstage bei einer schmerzhaften Periode vor. Einigen sozialistischen Kabinettsmitgliedern gingen die Pläne der linksalternativen Gleichstellungsministerin Irene Montero zu weit. In manchen Belangen konnte sie ihren Entwurf aber sehr wohl durchsetzen.

Mit dem neuen Gesetz über „reproduktive Gesundheit und sexuelle Rechte von Frauen“ ist Spanien das erste europäische Land, in dem Menstruationsbeschwerden als expliziter Grund für einen Arbeitsausfall gewährt werden. Drei Tage im Monat können von Periodenschmerzen Geplagte zu Hause bleiben, in Ausnahmefällen kann die Abwesenheit auf fünf Tage ausgeweitet werden. Es muss sich dabei jedoch um ernsthafte Beschwerdesymptome handeln, eine ärztliche Krankschreibung ist Pflicht. Die Kosten des Arbeitsausfalls wird in diesen Fällen der Staat übernehmen.

Schwangerschaftsabbrüche

Im Kern geht es bei diesem neuen Gesetz aber vor allem um Abtreibung. Künftig dürfen auch junge Frauen ab einem Alter von 16 Jahren ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Der Eingriff wird kostenlos in Krankenhäusern der öffentlichen Gesundheitsversorgung möglich sein, verbunden mit dem Recht auf eine mehrtägige Krankschreibung.

Das neue Gesetz streicht auch die dreitägige Überlegungsphase nach dem Antrag auf einen Schwangerschaftsabbruch. Die Abtreibungspille sowie die „Pille danach“ werden zudem kostenfrei in allen staatlichen Gesundheitszentren ausgegeben und müssen nicht mehr kostenpflichtig in Apotheken erworben werden. Sexualunterricht wird nach dem Gesetzesentwurf demnächst auch an allen staatlichen Schulen und in allen Altersstufen zum Pflichtfach.

Während in den USA landesweit Demonstrationen gegen ein geplantes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshof stattfinden, mit dem das bundesweite Grundrecht auf Abtreibungen abgeschafft würde, geht Spanien also in die entgegengesetzte Richtung. Gleichstellungsministerin Montero von der Linkspartei Unidas Podemos erhofft sich dadurch, dass Mädchen sicherere Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Kliniken vornehmen lassen.

Mutterschutz und Tamponsteuer

Das neue Gesetz führte innerhalb der spanischen Koalitionsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez zu heftigen Debatten. Montero konnte sich etwa nicht damit durchsetzen, Frauen das Recht auf Mutterschaftsurlaub schon ab der 36. Schwangerschaftswoche zu gewähren. Geeinigt hat man sich auf bezahlten Urlaub ab der 39. Woche. Auch auf eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Tampons und Binden konnte sich das Parlament nicht einigen.

Das Vorhaben, die im Ausland gekaufte Leihmutterschaft juristisch verfolgen lassen zu können, wurde ebenfalls abgelehnt. Montero wollte damit gegen die „Ausbeutung von Frauen“ vorgehen. Die Leihmutterschaft ist in Spanien nicht strafbar, aber verboten. Indessen wurde ein Werbeverbot für Leihmutterschaften im Ausland verabschiedet.

(evdin)

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