Ein Dienstnehmer hielt sich am Wochenende nicht an seinen Absonderungsbescheid und verlor seinen Job – zu Recht, wie die Gerichte entschieden. Der Maßstab bei der Einhaltung der Covid-Maßnahmen ist streng.
Wien. Sich an einen Covid-Absonderungsbescheid nicht zu halten ist ganz generell keine gute Idee. Durch einen Rechtsstreit, in dem kürzlich der Oberste Gerichtshof das letzte Wort gesprochen hat, bekommt die Sache jedoch eine zusätzliche Dimension: Man riskiert demnach nicht nur dann seinen Job, wenn man trotz Quarantäne-Anordnung zur Arbeit geht und andere Leute gefährdet, die ebenfalls im Betrieb anwesend sind. Auch wer in der Freizeit gegen die Quarantäne verstößt, kann damit einen Entlassungsgrund setzen.
Was war geschehen? Ein Außendienstmitarbeiter eines in der Lebensmittelproduktion tätigen Unternehmens unternahm, nachdem er einen Quarantänebescheid erhalten hatte, am Wochenende noch 18 Fahrten mit dem Dienstwagen. Er fuhr „zu verschiedenen Adressen“ und insgesamt mehr als 100 Kilometer, heißt es in der Entscheidung des OGH. Zu diesem Zeitpunkt habe der Dienstnehmer noch nicht ausschließen können, ein Virusträger zu sein.