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Wohnschirm bis Strompreisbremse: Türkis-grüne Maßnahmen gegen die Teuerung

Ein Teil der Schaltanlage am Umspannwerk in Hagenau bei Salzburg
Ein Teil der Schaltanlage am Umspannwerk in Hagenau bei SalzburgAPA/BARBARA GINDL
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Der Ministerrat wird heute die Strompreisbremse beschließen - eine weitere Maßnahme, um der Teuerung gegenzuwirken. In Summe werden knapp 35,2 Milliarden Euro investiert.

Mit dem für heute, Mittwoch, geplanten Beschluss der Strompreisbremse im Ministerrat setzt die Regierung eine weitere Anti-Teuerungsmaßnahme. Und es dürften noch weitere folgen, wie Bundeskanzler Karl nehammer (ÖVP) im ORF-Sommergespräch angekündigt hat - etwa in Hinblick auf Öl, Pellets oder Gas. Das gesamte Entlastungspaket besteht aus vielen einzelnen Punkten. In Summe werden knapp 35,2 Milliarden Euro investiert, um den Inflationsfolgen entgegenzuwirken. Die ersten beiden Entlastungspakete wurden schon Anfang des Jahres beschlossen, das dritte Paket im Juni. Nun kommt die Strompreisbremse, eine Entlastung für weitere Heizenergieträger soll folgen. Ein Überblick:

Im August wurden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.

Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.

Als Ausgleich für den CO2-Preis bekommt im September jeder 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus. Damit bekommen alle in Österreich lebenden Erwachsenen 500 Euro. Für jedes Kind kommen noch 250 Euro dazu. Personen in der höchsten Steuertarifstufe (50 Prozent) müssen den Teuerungsbonus versteuern, bekommen somit nur die Hälfte.

Der Familienbonus wird schon im Jahr 2022 auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Pensionisten erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer und Pensionisten für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionisten mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3000 Euro pro Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.

Ab 2023 wird die kalte Progression abgeschafft. Darunter versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Bisher wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik.

Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab Anfang 2023 laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.

Der Wohnschirm wird verlängert. Dieser sieht Unterstützungsleistungen des Bundes zur Wohnungssicherung bei steigenden Miet- und Energiekosten sowie zur Verhinderung von Delogierungen vor.

Die Lohnnebenkosten werden ab 2023 permanent um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.

Unternehmen, deren Energiebeschaffungskosten sich im Jahr 2021 auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes sowie deren nationale Energiesteuer sich im Jahr 2021 auf 0,5 Prozent des Mehrwerts belaufen haben, sollen 2022 einen Antrag auf Zuschuss stellen können.

Mit Jahresbeginn wurden der Ökostromförderbetrag und die Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Alle Haushalte haben einen Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in Höhe von 150 Euro bekommen.

Das Pendlerpauschale wurde um 50 Prozent und der Pendlereuro bis 30. Juni 2023 vervierfacht. Für Negativsteuerbezieherinnen gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag von 100 Euro.

Mit der Strompreisbremse werden allen Haushalten bis zur Marke von etwa 2.900 kWh Stromverbrauch nur zehn Cent pro kWh verrechnet, erst für den darüber hinausgehenden Verbrauch soll der marktübliche Preis gezahlt werden. Das bringt eine Ersparnis von 400 bis 800 Euro.

(Red./APA)

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