Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) spricht über die steigende Zahl der Corona-Infektionen sowie Covid-19-Spitalspatienten, Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in die persönliche Freiheit der Bevölkerung und über Eigenverantwortung.
In der „ZiB 2“ am Mittwoch sagte Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), er werde dann etwas unternehmen und beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen anordnen, wenn die Situation in den Krankenhäusern „eskaliert, bedrohlich wird, ein Notstand eintritt“. Eine Aussage, die ihm viel Kritik einbrachte und die „wirklich unglücklich formuliert“ gewesen sei, sagt er im Interview mit der „Presse". „Denn natürlich ist es meine Aufgabe zu reagieren, bevor etwas eskaliert. Ich kann nicht warten, bis ein Fluss überläuft, und mich erst dann um den Hochwasserschutz kümmern.“
Im Hinblick auf Eingriffe in die persönliche Freiheit der Bevölkerung müsse er aber auch die „Verhältnismäßigkeit“ berücksichtigen. „Jede Verordnung, die ich erlasse, wird über Einsprüche beim Verfassungsgerichtshof auf ihre Verhältnismäßigkeit abgeklopft. Die Maßgröße laut Gesetz ist nun einmal die drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Dabei geht es nicht nur um die Belagszahlen in den Spitälern, sondern auch um die Personalsituation insgesamt. Es gibt also viele Einflussfaktoren, die ich heranziehen muss, bevor ich eine Entscheidung treffe. Diese Einschätzung ist nicht so trivial."