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Urteile im Prozess um Fall Leonie Anfang Dezember erwartet

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Der Prozess musste aufgrund einer Erkrankung der Richterin unterbrochen werden. Die Angeklagten müssen sich wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs verantworten.

Drei junge Männer müssen sich seit Ende September im Zusammenhang mit dem Tod der 13-jährigen Leonie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten. Weil die Richterin erkrankt ist, musste der Prozess unterbrochen werden. Er wird am 24. Oktober fortgesetzt. Vorerst sind noch drei weitere Verhandlungstermine vorgesehen. Die Urteile sollen bei planmäßigem Verlauf am 2. Dezember fallen, bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn entsprechende Medienberichte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in Wien-Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen haben. Die Männer afghanischer Abstammung sind zwischen 19 und 23 Jahre alt. Für den Ältesten, der im Tatzeitpunkt erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten bei einer anklagekonformen Verurteilung mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Die Angeklagten hatten sich zu Verhandlungsbeginn teilweise schuldig bekannt, ergingen sich in ihren Beschuldigteneinvernahmen dann aber in wechselseitigen Schuldzuweisungen. Sie betonten, sie hätten nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Sie wären von einem Alter von 18 Jahren ausgegangen. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Der Dritte behauptete, er habe nur mit dem Mädchen gekuschelt. Von einer Vergewaltigung wollten sie nichts wissen.

Die Verhandlung hätte bereits Anfang Oktober zu Ende gehen sollen, musste aufgrund einer Erkrankung der vorsitzenden Richterin aber unerwartet unterbrochen werden. Auf die Frage, weshalb sich die Fortsetzung nun bis Anfang Dezember erstrecken wird, wurde seitens des Gerichts darauf verwiesen, dass die Terminkoordination bei der Vielzahl an Prozessbeteiligten - Verteidiger, Opfer-Vertreter und Sachverständige - nicht ganz einfach sei.

(APA)

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