Im Fall des gefälschten Basquiat-Rahmens prüft die Staatsanwaltschaft nun einen Anfangsverdacht.
Bisher wurde angenommen, dass der „Streich“, wie André Heller die Sache nannte, für ihn keine rechtlichen Folgen haben würde. Nun aber befassen sich die österreichischen Behörden mit dem Verkauf eines selbst gebastelten Bilderrahmens als Werk Jean-Michel Basquiats, wie der „Standard“ berichtet. Die Staatsanwaltschaft prüft demzufolge nach einer anonymen Anzeige das Vorliegen eines Anfangsverdachts. Es geht dabei den Verdacht des schweren Betrugs. Mittlerweile soll auch seitens der Polizei eine Sachverhaltsdarstellung auf den Weg gebracht worden sein.
Schwerer Betrug ist ein Delikt, für das ab einem Betrag von 300.000 Euro mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Für André Heller gilt die Unschuldsvermutung.
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(red.)