Whistleblowing

Hinweisgeberschutz kommt in die Zielgerade

Bleiben Hinweise im Unternehmen? Oder landen sie auf externen Kanälen?
Bleiben Hinweise im Unternehmen? Oder landen sie auf externen Kanälen? (c) Marin Goleminov
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Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz könnte im Februar in Kraft treten. Spätestens in den Monaten danach müssen Unternehmen Meldekanäle einrichten. Was kommt da - spätestens jetzt - auf sie zu?

Wien. Spät, aber doch ist es nun so weit: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie kommt in die Zielgerade. Der Gesetzesentwurf für das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 25. Jänner im Arbeits- und Sozialausschuss behandelt, eine Beschlussfassung im Februar wird damit realistisch.

Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten haben dann noch sechs Monate ab Inkrafttreten Zeit, um einen internen Meldekanal für Hinweise einzurichten. Für sie dürfte es demnach im August so weit sein. Der Stichtag für Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgt dann laut EU-Vorgabe am 17. Dezember.

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