Der FPÖ-Chef griff Bundespräsident Alexander Van der Bellen an. Die Aussagen Herbert Kickls könnten laut Experten ein gerichtliches Nachspiel haben. Entscheidend ist, ob man seine Vorwürfe noch als politische Kritik werten darf.
Wird man als Normalbürger beleidigt, so kann man den Täter nur selbst über eine Privatanklage strafrechtlich verfolgen. Bei einer Beleidigung des Bundespräsidenten aber wird die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv. Sie muss jedoch beim Bundespräsidenten nachfragen, ob er auch will, dass der Täter strafrechtlich verfolgt wird.
Vor dieser Entscheidung könnte Alexander Van der Bellen nach der Aschermittwochrede von FPÖ-Chef Herbert Kickl stehen. Dass Van der Bellen, „diese Mumie in der Hofburg“, senil sei, habe man schon gewusst, gab Kickl vor seinen Fans zum Besten. Aber „jetzt hat er vergessen, dass er Bundespräsident eines neutralen Landes ist“, setzte er nach. Aber hat sich Kickl damit der Beleidigung des Bundespräsidenten strafbar gemacht bzw. bis zu welchem Grad muss dieser politische Kritik aushalten?